Haus mit Swimming-Pool
Die gegenständliche Liegenschaft ist durch einen Bach zweigeteilt, weist aber dieselbe Einlagezahl auf und ist über eine kleine Brücke miteinander verbunden. Daher wird die gegenständliche Liegenschaft auch als eine Einheit bewertet.
Auf der Liegenschaft befindet sich ein in massiver Bauweise errichtetes Wohnhaus mit Flachdach bestehend aus einem Kellergeschoß und einem Erdgeschoß. Auf dem vorderen Grundstück Nr. 19/18 befindet sich eine kleine Garage sowie ein Swimming-Pool. Von diesem Grundstück aus führt eine kleine Brücke zum Grundstück Nr. 18/2, auf dem sich das Wohnhaus befindet.
Das Wohnhaus ist von der Südseite über die vorgelagerte Terrasse zugänglich. Die leicht erhöhte Terrasse ist über vier Differenzstufen erreichbar.
Beheizt wird das Wohnhaus über eine Gaszentralheizung. Die Wärmeabgabe erfolgt mittels Radiatoren. Es sind Kunststofffenster mit 2-facher Isolierverglasung und außenliegenden Rollläden vorhanden. Das Dach ist als Flachdach ausgeführt.
Grundstücksgröße:1.452 m²
Schätzwert: 172.300,00 EUR
Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:kein Zubehör
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: kein Zubehör
Vadium: 17.230,00 EUR
Geringstes Gebot: 120.610,00 EUR
Gericht: | BG Neunkirchen |
Aktenzeichen: | 233 9 E 13/18x |
wegen: | Zwangsversteigerung einer Liegenschaft |
Letzte Änderung: | 01.04.2020 |
Versteigerungstermin: | am 14.05.2020 um 09:00 Uhr |
Versteigerungsort: | Bezirksgericht Neunkirchen, Triester Straße 16, VHS 1, EG |
Telefonkontakt: | ++43 2635 62031 DW 141 |
Besichtigungszeit: | 2671 Schmidsdorf, St. Christoph Str. 3 08.05.2020, 14:00 bis 17:00 Uhr |
Sonstiges: | Für 8.5.2020, 14:00 – 17:00 Uhr wird die Besichtigungszeit für die zu versteigernden Liegenschaften festgesetzt und der verpflichteten Partei aufgetragen, den Kauflustigen ungehinderten Zutritt zu gewähren. Wird die Besichtigung zu Unrecht verweigert, kann sie mit Beiziehung des Gerichtsvollziehers erzwungen werden; darüber hinaus entstehenden gegebenenfalls Schadenersatzansprüche. Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: die bei der EZ 220 sub C-LNR 10a verbücherte Dienstbarkeit des Fahrweges. R E P U B L I K Ö S T E R R E I C H B e z i r k s g e r i c h t N e u n k i r c h e n 2 Zur Liegenschaft EZ 220 gehören als Zubehör die im Schätzgutachten beschriebenen Gegenstände im Schätzwert von EUR 7.500,- . Zum Stichtag der Schätzung lasteten weiters mit dinglicher Wirkung versehene öffentliche Abgaben auf der zu versteigernden Liegenschaften: von € 1.249,82 auf der EZ 191; von € 5.923,37 auf der EZ 220 und von € 3.523,77 auf der EZ 262. Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt. Rechte, welche diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten. Die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle und das Schätzungsgutachten können von den Interessenten in der oben aus der Geschäftszahl ersichtlichen Gerichtsabteilung während der Geschäftsstunden beim Bezirksgericht Neunkirchen eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzgutachtens sind gegen Kostenersatz erhältlich. Das Vadium ist in Form von Sparurkunden zu erlegen (§ 147 EO). Diejenigen Gläubiger, für die auf die Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin bekannt zu geben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären. Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben , die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären. Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden. Im übrigen wird auf das Versteigerungsedikt unter http://www.edikte.justiz.gv.at verwiesen. |
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Grundbuch: | 23140 Schmidsdorf |
EZ: | 191 |
Grundstücksnr.: | 18/2, 19/18 |
BLNr: | 4 |
Liegenschaftsadresse: | St. Christoph Straße 3 |
PLZ/Ort: | 2650 Payerbach |
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