Hinzuweisen ist, dass laut Auskunft der anwesenden Parteien das Wohnhaus nicht vermietet ist, und seit 2009 leer steht.
Ein Energieausweis ist laut Auskunft der anwesenden Parteien für das Wohnhaus nicht vorhanden. Laut schriftlicher Auskunft des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrssteuern vom 12.01.2011 beträgt der Einheitswert der 40.086.
ECKDATEN – WOHNHAUS
Bezeichnung: Wohnhaus
Bauartklasse: Bauartklasse 1 (massive Bauweise)
Baujahr: ca. 1915
Dachung: Harte Dachung
Fenster: Holzfenster
Heizung: Gas – Zentralheizung Hinzuweisen ist, das die Hauszentralheizung derzeit nicht funktionsfähig ist. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Funktionsüberprüfung durch den Sachverständigen nicht durchgeführt wurde.
Gliederung: Kellergeschoss bzw. Souterrain Erdgeschoss Obergeschoss
Bebauung: Das Wohnhaus wurde an der westlichen Fassade direkt an das Nachbarwohnhaus (Zwerngasse) angebaut. Die vorhandenen Durchgänge zwischen den beiden Wohnhäusern wurden jedoch abgetrennt.
Zubau: Anzumerken ist, dass im Erdgeschoss, an der Rückseite, ein Zubau errichtet wurde. Auf diesem Zubau wurde eine Terrasse errichtet.
Sonstiges: Hinzuweisen ist, dass laut Auskunft der anwesenden Parteien das Haus seit ca. 2007 unbewohnt ist.
Die Liegenschaft mit einem erdgeschossigen (nicht unterkellerten) Atelier bebaut. Hinzuweisen ist, dass laut Auskunft der anwesenden Parteien das Atelier (ursprünglich laut Bescheid ein zum Teil gedeckter Sitzplatz) erbaut wurde. Eine Baubewilligung betreffend des Ateliers liegt nicht vor. Ein Stromanschluss ist laut Auskunft der anwesenden Parteien nicht vorhanden.
Sonstige Hinweise:
Es wird empfohlen, in das Langgutachten beim Bezirksgericht Hernals einsicht zu nehmen.
Gericht:
BG Hernals
Bezirksgericht Hernals, Kalvarienberggasse 31, 1172 Wien,
Die verpflichtete Partei, hat die Besichtigung der Liegenschaft zu gestatten und für deren Zugänglichkeit zu sorgen (§ 176 Abs 1 EO).
Die Festlegung bestimmter Besichtigungszeiten bzw. eines Besichtigungstermines durch das Gericht erfolgt nur über rechtzeitigen schriftlichen Antrag.
Sonstiges:
Als VADIUM werden NUR legitimierte Sparbücher angenommen.
Namenssparbücher müssen auf den Bieter lauten. Ab einer Einlage von EUR 15.000,– werden nur Namenssparbücher angenommen.
Alle Bieter müssen einen gültigen Lichtbildausweis und einen EU-Staatsbürgerschaftsnachweis (Reisepass) od. eine(n) Bestätigung/Bescheid nach dem Wr. AusländergrunderwerbsG vorlegen.
VOLLMACHTEN müssen beglaubigt sein.
PLZ/Ort:
1170 Wien