Das Wohnhaus wurde, wie aus dem Einreichplan ersichtlich, mit Baubewilligung der Marktgemeinde Kalsdorf in Ziegelmassivbauweise errichtet, ist zur Gänze unterkellert und umfasst ein Erdgeschoss und ein ausgebautes Dachgeschoss. Benützungsbewilligung wurde noch keine erteilt. Das Wohnhaus ist mit einem Satteldach mit einer Dachneigung von 45°, welches als Kaltdach ausgeführt auf, versehen und mit Bramacdachziegel eingedeckt. Die Belichtung der im Dachgeschoss gelegenen Zimmer erfolgt über Giebelfenster bzw. –türen. Die Fenster umfassen Kunststofffenster mit Isolierverglasung und aufgesetzten Kunststoffrollos. Die Innentüren sind als Furnierholztüren mit Umfassungszargen ausgeführt, die Hauseingangstüre in Kunststoff. Die Ausstattung und die Ausführung des Wohnhauses entsprechen in den fertiggestellten Bereichen einem guten Standard. Die Beheizung der einzelnen Räume in allen Geschossen erfolgt über eine Fußbodenheizung. Die Wand- und Deckenflächen, ausgenommen des Kellers, sind verputzt und gemalt. In den Sanitärbereichen sind die erforderlichen Einrichtungsgegenstände vorhanden.
Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:
Im Eigentum des Verpflichteten steht die im Erdgeschoss gelegene Einbauküche. Diese umfasst: Ober- und Unterschränke, Spüle, Geschirrspüler, Kühlschrank, E-Herd mit Ceranfeld, Dunstabzug, Mikrowelle
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:
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Sonstige Hinweise:
Das Geringste Gebot wurde in Abänderung der gesetzlichen Versteigerungsbedingungen festgesetzt !
Bei der Objektgröße von 100,75 m² handelt es sich
um die Nutzfläche des Erd- und Dachgeschosses.
In Bezug auf die Dokumentation wird auf das Langgutachten hingewiesen.
Es wird empfohlen, in das beim Bezirksgericht Graz-Ost erliegende Langgutachten samt Beilagen Einsicht zu nehmen !
Der Verpflichtete hat dem Exekutionsgericht gegenüber keine Mitteilung nach § 6 Abs. 1 Z. 9 lit. a UStG 1994 abgegeben.Das Vadium kann nur in Form einer Sparurkunde (ausschließlich Sparbuch) erlegt werden.
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Gericht:
BG Graz-Ost
Aktenzeichen:
Sonstiges:
Langgutachten im Internet abrufbar. Weitere Auskünfte erteilt auch der Vertr.d.betr.Partei (Steiermärkische Bank und Sparkassen AG )
Es besteht die Möglichkeit, das gegenständliche Objekt zu besichtigen.Die Besichtigung muss mind.3 Wochen vor dem Versteigerungstermin bei Gericht beantragt werden.
Dieses Schreiben muss enthalten,ob von Haus aus ein Schlosser beigezogen werden soll, falls die zu besichtigende Wohnung/Haus etc. am BS-Termin versperrt vorgefunden wird.
Wird dementsprechend bei der Besichtigung ein Schlosser beigezogen,auch wenn die Besichtigung ohne Schlosser stattfinden hätte können, so muss die antragstellende Partei die Kosten des Schlosserdienstes trotzdem bezahlen.
Wenn nur eine Besichtigung (ohne Schlosser) beantragt wird, geht der Gerichtsvollzieher, welcher die Besichtigung durchführt, nur vor Ort und besteht bei dem gegenständlichen Objekt, welches nicht zugänglich ist, dann keine Möglichkeit der Besichtigung.
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