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Die zu bewertende Liegenschaft EZ 315 KG 01905 befindet sich in Pressbaum, in Niederösterreich, im Osten des Bundesgebiets von Österreich. Auf dem Grundstück ist ein Wohngebäude samt Außenanlagen errichtet.

Grundstücksgröße: 1.600 m²

Ausrufpreis: 1.120.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Zum Bewertungsstichtag war das Wohngebäude mit Sanitäreinrichtungsgegenständen und Einbauküchen ausgestattet. Siehe die Zubehörbeschreibung im Befundteil sowie die diesbezügliche Fotodokumentation im Anhang des Gutachtens.
Das Zubehör wurde altersbedingt nicht gesondert bewertet.

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: 0,00 EUR
Vadium: 112.000,00 EUR
Geringstes Gebot: 1.120.000,00 EUR

Sonstige Hinweise:

Dieses Gutachten basiert auf den erhaltenen Unterlagen, erteilten Informationen und den getroffenen Annahmen. Die Liegenschaft besteht aus den Grundstücken Nr. 29/37 und .290 mit einer Grundfläche von insgesamt 1600 m² gemäß Angaben im Grundbuchsauszug. Die Liegenschaft insgesamt ist eine Mittelparzelle und annähernd rechteckig konfiguriert. Sie ist weitgehend eben-horizontal gelegen und an das öffentliche Gut angebunden.
Laut den im Bauakt der Gemeinde aufliegenden Baubeschreibungen beträgt die bebaute Fläche des Wohnhauses (Altbau und Zubau) insgesamt ca. 196m². Im Vergleich zu den laut Bebauungsbestimmungen maximal zulässigen 214m² besteht eine geringfügige Unterschreitung der möglichen Bebauungsdichte. Ein weiteres Hauptgebäude oder ein wesentlicher Zubau zum vorhandenen Bauwerk sind auf dem Grundstück somit NICHT möglich. Im Hinblick auf die maximal zulässige Bebauungsdichte ist daher auch eine Teilung des Grundstücks nicht möglich, zumal die zulässige maximale Bebauungsdichte unter Berücksichtigung des als Schutzobjekt gewidmeten Gebäudes auch nach erfolgter Teilung für die Grundstücke erfüllt sein muss. Wäre das Wohngebäude nicht als Schutzobjekt gewidmet, könnte das Gebäude theoretisch abgebrochen werden, und danach eine Grundstücksteilung erfolgen, da die Mindestbauplatzgröße von 700m² dies zuließe. Das Wohngebäude ist aber hinsichtlich des Altbauteils im Sinne der Bestimmungen der Bauordnung § 31 Abs. 8 als Schutzzone ausgewiesen. Es handelt sich um die Versteigerung einer gemeinschaftlichen Liegenschaft nach §352ff EO mit folgenden Besonderheiten:
• Das geringste Gebot ist der Schätzwert. (§352a Z3 EO) Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt. Der bekannt gegebene Schätzwert enthält keine Umsatzsteuer.
• Der Verpflichtete ist vom Bieten nicht ausgeschlossen. (§352b Z 2 EO)
• Wird im Versteigerungstermin kein Bietanbot abgegeben, so hat das Gericht eine Frist, die mindestens vier, höchstens jedoch acht Wochen betragen soll, festzulegen, innerhalb der schriftliche Anbote an das Gericht zu richten sind. Dies ist in der Tagsatzung bekannt zu geben und öffentlich bekannt zu machen.
Die schriftlichen Anbote dürfen den Schätzwert um ein Viertel unterschreiten. Das schriftliche Anbot ist in einem verschlossenen Kuvert abzugeben. Dessen Inhalt ist bis zur Öffnung durch den Richter von der Akteneinsicht ausgenommen. Unverzüglich nach Ablauf der Frist, keinesfalls jedoch vor diesem Zeitpunkt, hat der Richter in einer öffentlichen Tagsatzung eigenhändig sämtliche eingelangte Kuverts zu öffnen und den Bieter mit dem höchsten Anbot zum Erlag des Vadiums binnen 14 Tagen aufzufordern. Bei rechtzeitigem Erlag des Vadiums ist diesem Bieter mit Beschluss der Zuschlag zu erteilen.
Der vorstehende Verkehrswert wurde unter der Voraussetzung ermittelt, dass mir alle für die Bewertung maßgeblichen Umstände wahrheitsgemäß offengelegt wurden. Sollten nachträglich Umstände bekannt werden, von denen ich im Rahmen der gegenständlichen Gutachtertätigkeit keine Kenntnis erlangt habe, behalte ich mir vor, das gegenständliche Gutachten zu widerrufen bzw. abzuändern.
Das vorliegende Verkehrswertgutachten ist nicht für steuerliche Zwecke zu verwenden, sondern ist nur für den gegenständlichen Auftrag vorgesehen. Ich empfehle jedem potenziellem Erwerber, über die steuerlichen Aspekte eines Immobilienerwerbes fachlichen Rat einzuholen, da die diesbezüglichen Auswirkungen von der individuellen Steuersituation des Erwerbers abhängen. Weiters wird jedem Interessenten geraten, vor einem eventuellen Erwerb von der allenfalls durch das Gericht gebotenen Möglichkeit Gebrauch zu machen, das Objekt selbst zu besichtigen, um sich ein eigenes Bild von der Immobilie zu machen.
Das Bewertungsgutachten umfasst 71 Seiten zuzüglich 102 Seiten Anhang inklusive Fotodokumentation.
Im Zusammenhang mit der elektronischen Gutachtensform verweise ich darauf, dass bei allfälligen Abweichungen von der schriftlichen und gebundenen Ausfertigung des Gutachtens ausschließlich letztere in seiner Gesamtheit Gültigkeit hat.


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Langgutachten:

Anhang zum Langgutachten (pdf) (24941 KB)
Langgutachten (pdf) (9661 KB)

Lageplan:

Lageplan (92 KB)

Grundriss(e):

Grundriss EG (105 KB)
Grundriss OG (96 KB)
Grundriss DG (92 KB)

Foto(s):

 

Dienststelle:

BG Purkersdorf (019)

Aktenzeichen:

5 E 11/23a

wegen:

Versteigerung einer gemeinschaftlichen Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

01.03.2024

Versteigerungstermin:

am 26.04.2024 um 10:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Purkersdorf, 1. Stock, Zimmer 5

Besichtigungszeit:

24.04.2024, 16:00 – 17:00 Uhr


Grundbuch:

01905 Preßbaum

EZ:

315

Grundstücksnr.:

29/37 und .290

BLNr:

2, 3, 4 und 5

Liegenschaftsadresse:

Krumpöckgasse 4

PLZ/Ort:

3021 Pressbaum


Veröffentlicht unter Österreich, Einfamilienhaus, mehr als 500.000 Euro, Niederösterreich, Zweifamilienhaus

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