Wochenendhaus
Wochenendhaus am Südrand eines größeren Waldkomplexes an einem südostexponierten Oberhang. Massivbauweise mit Beton-Streifenfundamenten, aufgehendes Mauerwerk und Zwischenwände Gasbeton („YTONG“) Rippendecke über dem Erdgeschoss. Satteldach mit Welleternitdeckung, Wasserableitung über verzinkte Rinnen und Rohre. Fassade mit Eternit vertäfelt. an Räumen sind vorhanden: Windfang (nicht im Bauakt enthalten!) Gang, Wohnzimmer, Küche, Bad/WC, Balkon, überdacht mit Markise. die Aussenanlagen bestehen aus Maschendrahtzaun, Grünfläche mit div. Ziergehölzen, Traufenpflaster, Gerätehütte, 2 kleinere Terrassen.
Grundstücksgröße: 977 m²
Objektgröße: 89,00 m²
Ausrufpreis: 64.400,00 EUR
Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs: Kein Zubehör vorhanden
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: kein Zubehör
Vadium: 6.440,00 EUR
Geringstes Gebot: 64.400,00 EUR
Sonstige Hinweise:Der Wert von € 64.400,00 stellt den Gesamtwert des Wochenendhauses dar. Die Werte des Anteilseigentum lauten:
1/6 Anteil: € 8.600,00
5/6 Anteile: € 50.100,00
Das Vadium ist in Form eines Sparbuches zu erlegen. Ein amtlicher Lichtbildausweis und ein Staatsbürgerschaftsnachweis, gegebenenfalls ein Firmenbuchauszug bzw. eine Spezialvollmacht sind mitzubringen.
Gericht: | BG Freistadt |
Aktenzeichen: | 410 5 E 16/20g |
wegen: | Versteigerung einer gemeinschaftlichen Liegenschaft |
Letzte Änderung: | 01.10.2020 |
Versteigerungstermin: | am 5.11.2020 um 10:00 Uhr |
Versteigerungsort: | Bezirksgericht Freistadt, Hauptplatz 21, 4240 Freistadt, Saal I, 1. Stock |
Telefonkontakt: | 05-7601-21-27130 |
Besichtigungszeit: | Der Verpflichtete hat in der Zeit zwischen der Bekanntmachung und der Vornahme der Versteigerung Bietinteressenten die Besichtigung der Liegenschaft und ihres Zubehörs zu gestatten. Auch Dritte haben die Besichtigung zu dulden (§ 176 Abs. 1 EO). Die Festlegung eines Besichtigungstermines durch das Gericht unter Beiziehung des Gerichtsvollziehers und nötigenfalls eines Schlüsseldienstes erfolgt nur über rechtzeitigen, spätestens zwei Wochen vor dem Termin gestellten Antrag gemäß § 176 Abs. 2 EO. |
Ort und Zeit der Einsichtnahme: | In das diesem Verfahren zugrunde gelegte Schätzungsgutachten des Sachverständigen kann während der für den Parteienverkehr vorgesehenen Amtsstunden des Gerichtes (Montag bis Freitag, 08:00 bis 12:00 Uhr) beim Bezirksgericht Freistadt, Zimmer 14, 1. Stock, Einsicht genommen werden. Ablichtungen des Schätzgutachtens sind gegen Kostenersatz erhältlich. |
Sonstiges: | Die Liegenschaft unterliegt dem OÖ Grundverkehrsgesetz. Eine Mitteilung gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit a UStG 1994 wurde nicht abgegeben. § 352a (2) EO: Die Rechte dinglich Berechtigter bleiben von der Versteigerung unberührt. Diese Lasten sind vom Ersteher ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen, auch wenn sie durch das Meistbot nicht gedeckt sind. Auch ein eingetragenes Wiederkaufsrecht bleibt unberührt. § 1408 ABGB gilt. Abweichungen hievon sind unzulässig. |
Grundbuch: | 45412 Ottenschlag |
EZ: | 290 |
Grundstücksnr.: | 372/4 |
BLNr: | 4,6 |
Liegenschaftsadresse: | Ottenschlag 40 |
PLZ/Ort: | 4204 Ottenschlag im Mühlkreis |
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