Straß im Attergau Haus
Bei der gegenständlichen Liegenschaft handelt es sich um ein zweigeschossiges Einfamilienhaus (Erdgeschoss und Obergeschoss) mit Vollunterkellerung.
Das Kellergeschoss des Wohnhauses ist in den Hang eingeschnitten errichtet, ist über einen im Nordosten gelegenen Hauseingang aufgeschlossen und verfügt über Wohnräumlichkeiten und Terrasse im Erdgeschoss. Vom Erdgeschoss führt eine viertelgewendelte Massivstiege in das Obergeschoss.
Im Obergeschoss befinden sich zwei Kinderzimmer, Schlafzimmer, Ankleideraum, Büro sowie WC und Badezimmer. Vom Obergeschoss gelangt man über eine Einschubtreppe in den Dachboden.
Eine viertelgewendelte Massivstiege führt in das Kellergeschoss, in welchem sich der Heizraum, Tankraum, Waschküche, Abstellraum sowie Wellnessraum mit Sauna, Dusche und Whirlpool befinden.
Nördlich vom Hauseingang befindet sich auf Niveau des Erdgeschosses eine Doppelgarage. Die asphaltierte Zufahrt zur Garage liegt in leichter Hanglage; der nordöstlich gelegene Vorplatz ist mit Granitplattenbelag befestigt.
Entlang der südöstlichen, südwestlichen und nordwestlichen Grundgrenze ist jeweils eine Stützmauer errichtet und sind die Gartenflächen eben angelegt.
Das Wohnhaus ist in konventioneller Massivbauweise errichtet.
Grundstücksgröße: 929 m²
Objektgröße: 233,89 m²
Schätzwert: 420.600,00 EUR
Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:——-
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: kein Zubehör
Vadium: 42.060,00 EUR
Geringstes Gebot: 210.300,00 EUR
Sonstige Hinweise:Die Stützmauern entlang den Grundrenzen sind lt. behördlichen Instandsetzungs- oder Abtragungsauftrag zu sanieren.
Das Vadium ist in Form eines inländischen Sparbuches zu erlegen.
Gericht: | BG Vöcklabruck |
Aktenzeichen: | 503 8 E 12/19p |
wegen: | Zwangsversteigerung einer Liegenschaft |
Letzte Änderung: | 05.11.2019 |
Versteigerungstermin: | am 10.01.2020 um 09:45 Uhr |
Versteigerungsort: | Bezirksgericht Vöcklabruck, Saal Nr. 1, Erdgeschoß |
Sonstiges: | Der Verpflichtete hat nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes dem Exekutionsgericht mitgeteilt, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z.9 lit. a UStG verzichtet. Es ergeht die Aufforderung, bei Anmeldung einer Forderung gleichzeitig bekanntzugeben, auf welches Konto – Bankinstitut mit Adresse, IBAN und BIC – ein allfälliger Zuweisungsbetrag überwiesen werden soll. Ein Bieter hat zum Versteigerungstermin einen amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen. Angebote eines Vertreters dürfen nur zugelassen werden, wenn dessen Vertretungsbefugnis durch öffentliche Urkunden oder durch öffentlich beglaubigte Vollmacht nachgewiesen ist. Die Vollmacht muss eine besondere, zumindest auf die Gattung des Geschäfts, also auf das Bieten in der Zwangsversteigerung, lautende sein. Vertreter einer OG, KG, AG oder sonstigen handelsrechtlichen Gesellschaft oder Genossenschaft oder Erwerbsgesellschaft müssen neben der Vollmacht noch einen Firmenbuchauszug oder eine Bestätigung des Firmenbuchgerichts beibringen, damit die Vertretungsbefugnis derjenigen, die die Vollmacht ausgestellt haben, dargetan wird. Tritt als Bieter ein Verein oder eine sonstige Körperschaft auf, die lediglich in den Vormerkungen der Verwaltungsbehörde in Evidenz gehalten wird, so muss die einschreitende Person ihre Vertretungsbefugnis durch eine Bestätigung der Verwaltungsbehörde dartun. Die Liegenschaft unterliegt dem OÖ Grundverkehrsgesetz. |
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Grundbuch: | 50027 Straß im Attergau |
EZ: | 333 |
Grundstücksnr.: | 154/9 |
BLNr: | 1 |
Liegenschaftsadresse: | Fronbühel 29 |
PLZ/Ort: | 4881 Straß im Attergau |
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