Das Gebäude in Simmering (5-geschossig mit Keller und Dachgeschoss) wurde 1902 baugenehmigt und als Kleinwohnungshaus errichtet, in den Kriegsjahren 1939 bis 1945 beschädigt und in der Folge in den Jahren 1961/62 wiederhergestellt. Insgesamt vermittelt das Haus einen sehr renovierungsbedürftigen Gesamtzustand.
Ein Energieausweis vom 1.1.2013 für das Gebäude ist vorhanden.
Die gegenständliche, im Erdgeschoss befindliche Wohnung in besteht aus Vorraum mit Küchenzeile, Wohnraum sowie Bad mit WC.
Die Decken wurden mit Verkleidungen abgehängt, die Raumhöhen liegen bei ca. 3,70 m im Vorraum und ca. 3,10 m im Wohnraum. Der Boden im Wohnraum ist mit Laminat, Vorraum/Küche und Bad sind mit Fliesen ausgelegt. Die Wände im Wohnraum sind mit Kunststoffvertäfelung (weiß) verkleidet, die Wände in der Küche gemalt bzw. tlw. gefliest und im Badezimmer bis Türstockhöhe gefliest.
Die Wohnung ist straßenseitig ausgerichtet und daher die Lärmbelastung durch den Straßenverkehr entsprechend. Die Wohnung selbst befindet sich insgesamt in einem mittelmäßigen Zustand. Beheizt wird die Wohnung mittels Elektroheizung, die Wasserwasseraufbereitung erfolgt über einem E-Boiler im Badezimmer. Die Zuordnung eines Kellerabteiles konnte nicht festgestellt werden.
Zubehörs:
Ob der Einheit ein Kellerabteil zugeordnet ist, konnte nicht festgestellt werden, da die verpflichtete Partei nicht anwesend war und auch im Wohnungseigentumsvertrag keine Zuordnung erfolgt ist.
Gericht:
BG Innere Stadt Wien
Grundbuch:
Simmering
PLZ/Ort:
1110 Wien