Bewertungsgegenständlich ist die mit einem Wohnhaus in Schwechat bebaute Liegenschaft mit der Anschrift Himberg, Uferpromenade. Die Liegenschaft befindet sich am südlichen Ortsrand, südöstlich der Hauptstraße und des Ortszentrums. Das Grundstück liegt östlich der Uferpromenade und schließt direkt an diese an. Im Bereich der Uferpromenade handelt es sich um ein aufgelockert verbautes Siedlungsgebiet, das durch Ein- und Zweifamilienhäuser geprägt ist. Die Liegenschaft besteht aus dem Grundstück 145791/14 mit einer Grundfläche von insgesamt 1045 m² gemäß Angaben im Grundbuchsauszug Schwechat. Das Grundstück befindet sich noch nicht im Grenzkataster. Daher sind die mit den unmittelbar angrenzenden Grundstücken gemeinsamen Grenzpunkte genau wie auch die angegebene Fläche nicht rechtsverbindlich. Somit sind die Grundstücksgrenzen und -größe rechtlich nicht gesichert. Die Liegenschaft ist annähernd rechteckig konfiguriert und weitgehend eben und horizontal gelegen. Auf der Liegenschaft befinden sich
• ein in Massivbauweise errichtetes Wohnhaus
• ein daran angebauter Holzschuppen
Das Einfamilienhaus in Schwechat ist in offener Bauweise hergestellt. Das Haus ist teilweise unterkellert und eingeschossig errichtet. Das Dachgeschoss ist für Wohnzwecke ausgebaut. Die Arbeiten hierfür sind jedoch noch nicht gänzlich fertiggestellt.
Zum Befundaufnahmezeitpunkt befand sich das Einfamilienhaus in einem großteils renovierten Zustand. Mit Ausnahme von geringen Fertigstellungsarbeiten im Dachgeschoss ist das Gebäude in den Wohngeschossen in einem guten Zustand.
Im Kellergeschoss ist Renovierungsbedarf bei Wand- Decken- Bodenoberflächen gegeben. Die Feuchtigkeitsisolierung ist vermutlich instandzusetzen oder zu erneuern. Die Liegenschaftseigentümerin sagte auf diesbezügliche Befragung, dass bei Starkregen Wasser in den Keller eindringt und etwa 4 cm hoch den Boden bedeckt.
Folgender über die altersbedingte Abnutzung bzw. normale Wartung hinausgehender technischer Instandsetzungs- bzw. Sanierungsaufwand war bei der Befundaufnahme erkennbar:
• Fertigstellungsarbeiten im Dachgeschoss (Innentüren fehlen, Absturzsicherung Stiegenanlage fehlt, Putz- Verspachtelungsarbeiten, Malerarbeiten in Sanitär- und Abstellraum
• Setzungsrisse bei Dachgaupe
• Gebäudehülle aus bauphysikalischer Sicht unzeitgemäß (zu geringe Dämmung, insbesondere bei obersten Geschossdecke oder Dacheindeckung sowie bei Außenmauern)
• Sanierung von Außenanlagen insbesondere Einfriedung, Zugangswege
• Außen- und Gartenanlage in eher ungepflegtem Zustand
Als baurechtlicher Mangel ist die fehlende Fertigstellungsmeldung bzw. Baubeginnsanzeige für den Dachgeschossausbau zu betrachten. Nach fachlicher Einschätzung der SV ist die im Jahr 2006 ausgestellte Baubewilligung mangels Baubeginnsanzeige mittlerweile abgelaufen und nicht mehr gültig.
Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:
Zum Bewertungsstichtag waren die Sanitärräume eingerichtet. Die Küche war mit Küchengeräten ausgestattet und Kücheneinbaumöbeln waren vorhanden.
Für die per Bewertungsstichtag vorhandenen Einbauten (in Küche und Sanitärräumen) kann altersbedingt kein gesonderter Verkehrswert angegeben werden.
Gericht:
BG Schwechat
Versteigerungsort:
Bezirksgericht Schwechat