Zuschlag ohne Überbot – Wohngebäude Schloßstr. 3
Dienststelle:BG Neunkirchen (233)
Aktenzeichen:9 E 18/21m
wegen:Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
Bekannt gemacht am:10.06.2022
Die Liegenschaft(en) Grundbuch
23310 Haßbach EZ 161
Grundstücksnr. 15/11; BLNr. 3
samt dem im Schätzungsprotokoll verzeichneten Zubehör wird/werden dem Meistbietenden auf Grund der Versteigerungsbedingungen um das Meistbot von 240.000,00 EUR zugeschlagen.
Der Zuschlag kann nicht durch ein Überbot unwirksam gemacht werden.
seitigen Nachbargrundstück befindet sich das Gebäude der EZ. 161, Schloßstraße 3.
Infrastruktur:
Bushaltestelle, Gasthaus mit Fleischerei und Kindergarten sind in Haßbach vorhanden. Die größeren öffentlichen Anschlussstellen sowie Einkaufsmöglichkeiten befinden sich in Warth bzw. Neunkirchen.
Nutzung:
Das Gebäude war zum Zeitpunkt der Befundaufnahme bewohnt (Eigennutzung).
Gebäudebeschreibung:
Wohngebäude:
Wie dem Baubescheid zu entnehmen, wurde das Haus ab 1986 erbaut und liegen dies-bezüglich auch die Niederschrift und der Einreichplan vor. Die Benützungsbewilligung wurde lt. Bescheid 1991 erteilt. Das Gebäude hat quadratische Figuration, besteht aus einem massiven Kellergeschoss, welchem Kellergeschoss ein Fertigteilhaus, bestehend aus Erd- und Dachgeschoss, aufgebaut ist.
Im Keller des Hauses vorhanden sind ein PKW-Abstellraum sowie 2 Kellerräume mit Schleuse und Vorkeller zum Erdgeschoss.
Im Erdgeschoss vorhanden sind Küche, großflächiges Esszimmer mit Wohnzimmer, Zimmer, Bad, Wirtschaftsraum, Vorraum, Flur und WC. Dem Bereich Essen und Wohnen ist zur Gartenseite ein Wintergarten angebaut.
Die Aufschließung und Erreichung von Grund und Gebäude erfolgt von der vorbeiführenden Schloßstraße aus, sodass Zugang und Zufahrt von dieser Schloßstraße aus gegeben sind. Der Eingang in das Haus erfolgt über eine Vorlegstufe mit einer Überdachung im Bereich des Podestes. Die Geschoße untereinander sind über eine gewendelte Stiege miteinander verbunden.
Nebengebäude 1:
Am Grundstück aufgestellt ist ein Nebengebäude als Lagergebäude bzw. offene Abstellfläche. Dieses Nebengebäude ist in Holzbauweise errichtet und besitzt Pultdächer mit harter Eindeckung. Der Zugang erfolgt über Holztüren, Fenster sind kleinformatig hergestellt. Der Zugang zu diesem Nebengebäude erfolgt ausschließlich vom davor liegenden Garten aus.
Nebengebäude 2:
Holzbau mit flachem Dach und harter Eindeckung, einfachen fix verglasten Fenstern und einer Holztür als Zugang.
2.10 Außenanlagen und Einfriedungen:
Der Zugang zum Haus besteht aus einer verfliesten Stiege, welche Beschädigungen aufweist. Straßenseitig vorhanden ist eine massiv hergestellte Einfriedung aus Sockel- und Pfeilermauerwerk mit einem Holzzaun und einem Einfahrtstor. Im Bereich dieses Einfahrtstores besteht ein Vorplatz, asphaltiert, welcher Vorplatz die Zufahrt zum PKW-Einstellraum darstellt und von diesem Bereich die geflieste Stiege zum Wohnbereich. Im Anschluss an diese Zufahrtsfläche befindet sich eine Stellplatzfläche mit Verbundstein-plattenbelag, mit einem Zufahrtstor.
An den Wintergarten angebaut eine kleine Terrasse mit Waschbeton und einem einfa-chen Geländer, samt Ausgleichsstufe zum Garten, mit einem Natursteinpflaster zum an-schließenden Haus Schloßstraße 3. Umlaufend errichtet, mit Ausnahme zum Haus 3, ist als Einfriedung ein Maschenzaun. Die nicht bebauten und befestigten Flächen stellen eine Grünzone dar – Gartenfläche.
Langgutachten:
Langgutachten (pdf) (1275 KB)
Lageplan:
Mappenblatt Gst. 15/12 (27 KB)
Grundriss(e):
Grundriss EG und KG (99 KB)
Grundriss DG (91 KB)
Foto(s):
Dienststelle:
BG Neunkirchen (233)
Aktenzeichen:
9 E 18/21m
wegen:
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
Bekannt gemacht am:
07.04.2022
Versteigerungstermin:
am 05.05.2022 um 10:00 Uhr
Versteigerungsort:
Bezirksgericht Neunkirchen, Triester Straße 16, Verhandlungssaal 1, EG
Telefonkontakt:
+43 2635 62031 DW 120
Besichtigungszeit:
29.4.2022, 16:00-18:00 Uhr, Schloßstraße 4, Haßbach 2831
Ort und Zeit der Einsichtnahme:
in das Gutachten beim Bezirksgericht Neunkirchen, Triester Straße 16, 2. Stock, Zimmer 2.24, von Montag bis Freitag vom 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Sonstiges:
Für 29.04.2022, 16:00 -18:00 Uhr, wird die Besichtigungszeit für die zu versteigernden Liegenschaften festgesetzt und den verpflichteten Parteien aufgetragen, den Kauflustigen ungehinderten Zutritt zu gewähren.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt. Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: –
Rechte, welche diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten. Die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle und das Schätzungsgutachten können von den Interessenten in der oben aus der Geschäftszahl ersichtlichen Gerichtsabteilung während der Geschäftsstunden beim Bezirksgericht Neunkirchen eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzgutachtens sind gegen Kostenersatz erhältlich. Das Vadium ist in Form von Sparurkunden zu erlegen (§ 179 EO).
Diejenigen Gläubiger, für die auf die Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin bekannt zu geben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären. Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben , die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären. Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Im übrigen wird auf das Versteigerungsedikt unter http://www.edikte.justiz.gv.at verwiesen.
Grundbuch:
23310 Haßbach
EZ:
162
Grundstücksnr.:
15/12
BLNr:
1
Liegenschaftsadresse:
Schloßstraße 4
PLZ/Ort:
2831 Haßbach
Sehr geehrte Damen, Herren,
wollte das Haus mit der Liegenschaft zum angegebenen Zeitpunkt besichtigen! Bin extra aus Wien angereist! Es gab aber keine Möglichkeit das zu ersteigernde Objekt zu besichtigen, da keine Möglichkeit bestand, das Objekt zu besichtigen. Es war lediglich ein Zettel mit der Mitteilung am Eingangstor angebracht, mit einer Tel. Nr. Man bekam lediglich die Nachricht, das zu der Zeit, keine Besichtigung möglich ist und man Tel. Nachricht erhalten würde, wann es möglich wäre! Bin bis heute noch nicht angerufen worden.
Besichtigungen und Versteigerungstermine werden sehr oft kurzfristig abgesagt. Wir raten dringend dazu, am Tag davor das zuständige Bezirksgericht anzurufen.