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Mehrfamilienhaus im Grünland

Bei der bewertungsgegenständlichen Liegenschaft handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus mit vier Wohnungen im Grünland.
Grundstücksgröße: 5.431 m²
Objektgröße: 533,08 m²

Schätzwert: 488.000,00 EUR
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: nicht festgestellt
Vadium: 48.800,00 EUR
Geringstes Gebot: 366.000,00 EUR

Sonstige Hinweise:

Langgutachten ansehen – insbesondere aufgrund der Besonderheit der Flächenwidmung.
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Ohne Anrechnung auf das Meistbot ist zu übernehmen: Dienstbarkeit der Duldung der 30 kV-Leitungsanlage (CLNR 5a).
Sämtliche Liegenschaftsanteile werden gemeinsam versteigert, also die gesamte Liegenschaft, weil dadurch offenkundig ein höherer Erlös erzielt werden kann als bei Versteigerung der einzelnen Anteile (§ 146 Abs 1 Z 3a EO).
Das geringste Gebot beträgt entsprechend dem Antrag der betreibenden Partei EUR 366.000,–, weil dadurch voraussichtlich ein höherer Erlös erzielt werden kann (§ 146 Abs 1 Z 5 EO). Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium beträgt EUR 48.800,–. Gemäß § 147 Abs 1 EO kommen als Sicherheitsleistung (Vadium) nur Sparurkunden – somit nicht: Bargeld, Wertpapiere und Bankgarantie – in Betracht.
Zum Zustand der Versteigerungsobjekte wird auf das Schätzungsgutachten vom 12.09.2023 verwiesen. Abgabenrückstände sind nicht bekannt.
Der Dienstbarkeitsberechtigte zu CLNR 6 (Franz Lehner) ist bereits verstorben.
Das Wohnungsrecht für Franziska Lehner (CLNR 7) bewertete der Sachverständige mit EUR 98.000,–. Dieses ist gegenüber dem Befriedigungsrecht der betreibenden Partei (CLNR 18) nachrangig und somit vom Ersteher nur in Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen (§ 200 Abs 1 EO). Was dies für den Erlag des Meistbots und die Frage, ob diese Last aufrecht bleibt, bedeutet, entnehmen Sie insbesondere den §§ 200, 201 und 225-227 EO Für nähere Beratungen zu diesen Fragen wenden Sie sich bitte an die rechtsberatenden Berufe (insbesondere Notare, Rechtsanwälte).
Gemäß § 170 Z 10 EO wird darauf hingewiesen, dass die verpflichtete Partei nicht mitgeteilt hat, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichtet. Das heißt, eine Umsatzsteuer fällt nicht an.


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Langgutachten:

Langgutachten (pdf) (21142 KB)

Dienststelle:

BG Rohrbach (473)

Aktenzeichen:

1 E 5/23z

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

17.10.2023

Versteigerungstermin:

am 12.12.2023 um 10:00 Uhr

Versteigerungsort:

1. Stock, Saal-Nr. 1

Telefonkontakt:

05 7601 21 27658


Grundbuch:

47219 St. Martin

EZ:

160

Grundstücksnr.:

124/2

BLNr:

4, 5, 6

Liegenschaftsadresse:

Windorf 12

PLZ/Ort:

4113 St. Martin im Mühlkreis


Veröffentlicht unter bis 500.000 Euro, Mehrfamilienhaus, Oberösterreich, Österreich, Signa

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