Zuschlag ohne Überbot – Superädifikat | |
Gericht: | BG Klosterneuburg |
Aktenzeichen: | 017 8 E 1766/19z |
wegen: | Zwangsversteigerung eines Superädifikats |
Letzte Änderung: | 30.08.2021 |
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Die Liegenschaft(en) Grundbuch | |
01703 Kierling EZ 471 Grundstücksnr. 1381/9; BLNr. 1 |
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samt dem im Schätzungsprotokoll verzeichneten Zubehör wird/werden dem Meistbietenden auf Grund der Versteigerungsbedingungen um das Meistbot von 207.000,00 EUR zugeschlagen.
Der Zuschlag kann nicht durch ein Überbot unwirksam gemacht werden. |
Beschreibung (WE): teilunterkellertes Einfamilienhaus, EG, DG, Doppelgarage, Terrasse, Garten
Mängelbehaftetes Superädifikat auf GstNr.1381/9, 3412 Kierling, Feldgasse 31 (KG 44,34 m², EG 34,92 m² Balkon 7 m², DG 78,24 m², Garage 49,21 m²) mit Außenanlagen
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: keine Belastungen lt. Liegenschafts- und Bauwerkskartei zur Urkundenhinterlegung. Mit Schreiben vom 20.1.2020 hat die Stadtgemeinde Klosterneuburg mitgeteilt, dass Abgabenrückstände von insgesamt EUR 12.622,71 bestehen.
Grundstücksgröße: 648 m²
Objektgröße: 113,16 m²
Schätzwert: 151.600,00 EUR
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: kein Zubehör
Vadium: 15.160,00 EUR
Geringstes Gebot: 129.900,00 EUR
Sonstige Hinweise:bereits 2004 errichtet, unfertig, zahlreiche Mängel, Bauausführung entspricht nicht der Baubewilligung
Bestandzins bei Neuverpachtung jährlich EUR 6.136,56 wertgesichert
Langgutachten: Langgutachten (pdf) (844 KB)
Gericht: | BG Klosterneuburg |
Aktenzeichen: | 017 8 E 1766/19z |
wegen: | Zwangsversteigerung eines Superädifikats |
Letzte Änderung: | 26.07.2021 |
Versteigerungstermin: | am 30.08.2021 um 08:00 Uhr |
Versteigerungsort: | Tauchnergasse 3, 3400 Klosterneuburg, VHS I, 1. Stock |
Besichtigungszeit: | Die verpflichtete Partei sowie Dritte haben die Besichtigung der Liegenschaft und ihres Zubehörs grundsätzlich zu dulden. Wird die Besichtigung verweigert, kann bis spätestens 14 Tage vor dem Versteigerungstermin ein Besichtigungstermin schriftlich beantragt werden. Ein Besichtigungstermin mit Gerichtsvollzieher kann ungeachtet dessen nur nach Maßgabe der Termine des Gerichtsvollziehers angesetzt werden. |
Ort und Zeit der Einsichtnahme: | Auskünfte über das Gutachten können telefonisch NICHT erteilt werden. |
Sonstiges: | Als Vadium werden nur legitimierte Sparbücher, ab einer Einlage von € 15.000,– nur Namenssparbücher angenommen. Namenssparbücher müssen auf den Bieter lauten. Angebote eines Vertreters dürfen nur zugelassen werden, wenn dessen Vertretungsbefugnis durch öffentliche Urkunden oder durch öffentlich beglaubigte Vollmacht nachgewiesen ist. Die verpflichtete Partei hat gegenüber dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit.a UStG 1994 verzichtet. |
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Grundbuch: | 01703 Kierling |
EZ: | 471 |
Grundstücksnr.: | 1381/9 |
BLNr: | 1 |
Liegenschaftsadresse: | Feldgasse 31 |
PLZ/Ort: | 3412 Kierling |
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