Die Wohnung in Wien Kaisermuehlen besteht aus Vorraum mit Abstellnische, WC, Küche, Bad/WC und zwei Zimmern.
Sonstige Hinweise:
Geringstes Gebot: EUR 252.700,– (gemäß § 352a Absatz 3 EO)
Langgutachten:
Langgutachten (pdf) (2899 KB)
Lageplan:
Lageplan (64 KB)
Grundriss(e):
Grundriss (50 KB)
Foto(s):
Dienststelle:
BG Donaustadt (027)
Aktenzeichen:
16 E 1/22h
wegen:
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
Bekannt gemacht am:
11.11.2022
Versteigerungstermin:
am 20.12.2022 um 14:00 Uhr
Versteigerungsort:
1. Stock, Saal V
Telefonkontakt:
01/201 35 307 DW 350
Besichtigungszeit:
Wird über Antrag eines Miteigentümers oder eines Bietinteressenten festgesetzt (§ 176 Abs 2 EO).
Ort und Zeit der Einsichtnahme:
Ort und Zeit der Einsichtnahme: Nach telefonischer Terminvereinbarung mit der Geschäftsabteilung 16 von Mo. bis Fr. 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr, 2. Stock, Zimmer 235.
Das Gutachten samt einer Kurzfassung sind auch in der Ediktsdatei (www.ediktsdatei.justiz.gv.at) einzusehen.
Sonstiges:
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
1. die sich aus dem Wohnungseigentum ergebenden Beschränkungen (§ 11 Abs 3 WEG),
2. Forderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft oder eines Miteigentümers soweit diese dem gesetzlichen Vorzugspfandrecht unterliegen (§ 27 Abs 3 WEG),
Das Vadium kann ausschließlich in Form eines Sparbuches (Namenssparbuch oder Losungswortsparbuch; echte Spar-Urkunde, kein sogenanntes „Online-Sparbuch“ ) erlegt werden; Bargeld, Scheck und dergleichen sind nicht zulässig. Bei einem Einlagestand von mehr als EUR 15.000,– können nur
Namenssparbücher akzeptiert werden.
Wenn Sie als Vertreter für jemand anderen mitbieten wollen, ist die Vorlage einer beglaubigten Spezialvollmacht erforderlich.
Zum Bieten wird nur zugelassen, wer seine Identität und Staatsbürgerschaft durch einen Reisepass oder einen Personalausweis oder einen Lichtbildausweis in Verbindung mit einem Staatsbürgerschaftsnachweis nachweisen kann.
Für Interessenten, die weder die Staatsbürgerschaft von ÖSTERREICH noch jene eines Mitgliedstaates der EUROPÄISCHE UNION oder des EWR oder der SCHWEIZ haben, ist das Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz zu beachten: Sie werden nur dann zum Bieten zugelassen, wenn sie einen Bescheid über die Genehmigung zum Erwerb oder eine Bestätigung darüber vorlegen, dass die behördliche Genehmigung nicht erforderlich ist. Zuständige Behörde ist die MA 35 – Referat 1.1, Dresdnerstraße 39, 1200 Wien.
Sonstige Hinweise:
Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Grundbuch:
01669 Kaisermühlen
EZ:
48
Grundstücksnr.:
2289/1, 2289/6
BLNr:
86
Liegenschaftsadresse:
Schüttaustraße 63/11
PLZ/Ort:
1220Â Wien