Holzfluß Management
LG St. Pölten (199), Aktenzeichen 14 S 163/12d
Konkursverfahren
291346a
Bekannt gemacht am 29. Oktober 2012
- Firmenbuchnummer:
- FN 291346a
- Schuldner:
- Holzfluß Management Anton Wartbichler GmbH
Burgstall 42
3034 Maria Anzbach
FN 291346a
- Masseverwalter:
- Dr. Peter SCHOBEL Rechtsanwalt
Wiener Straße 12
3100 St. Pölten
Tel.: 02742/35 42 34, Fax: 02742/351448
E-Mail: office@plusjus.at
- Eröffnung:
- Eröffnung des Konkurses: 29.10.2012
Anmeldungsfrist: 18.12.2012
- Zustellung:
- Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
- Tagsatzung:
- Datum: 08.01.2013
um: 11.30 Uhr
Ort: LG St. Pölten, Saal 216, 2. Stock, Altbau
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 29. Oktober 2012
Bekannt gemacht am 9. November 2012
- Unternehmen:
- Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
- Insolvenzmasse:
- Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Beschluss vom 9. November 2012
Bekannt gemacht am 10. September 2013
- Tagsatzung:
- Datum: 08.10.2013
um: 10.10 Uhr
Ort: LG St. Pölten, Saal 216, 2. Stock (Altbau)
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 9. September 2013
Bekannt gemacht am 9. Oktober 2013
- Insolvenzmasse:
- Der Masseverwalter hat den Wegfall der Masseunzulänglichkeit angezeigt.
Beschluss vom 8. Oktober 2013
Bekannt gemacht am 28. Dezember 2020
- Insolvenzmasse:
- Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt:
Verteilungsquote: 0,24%
- Text:
- Den Gläubigern wird Gelegenheit gegeben, bis zum 30.01.2021 SCHRIFTLICH Bemängelungen oder Erinnerungen gegen Schlussrechnung und Verteilungsentwurf des Masseverwalters vorzubringen, widrigenfalls diese vom Gericht genehmigt werden und das Verfahren aufgehoben wird.
Eine Schlussrechnungstagsatzung findet nicht statt.
Begründung: Auf Grund der Coronakrise ist eine Durchführung der Tagsatzung nicht möglich.
Beschluss vom 28. Dezember 2020
Bekannt gemacht am 1. Februar 2021
- Schlussrechnung:
- Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
- Schlussverteilung:
- Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 1. Februar 2021
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