Das Haus mit Balkon liegt östlich der Stadtgemeinde. Das gesamte Areal wird durch einen Bach getrennt. Dieser Bach ist im Bereich der Westseite des Hauses überbaut, verläuft weiter unter dem Gebäude und ab der Ostseite des Gebäudes tritt der Bach wieder an die Oberfläche.
Das bebaute Grundstück ist mit einem Gebäude welches aus 3 Trakten, einem Wohn- und einem Nebentrakt (jeweils mit Erd- und Obergeschoss) bebaut.
Baujahr ca. 1930
Außenmaße Wohnhaus ca. 8,4 m x 9,5 m, Nebengebäude 13,5 m x 5 ,0 m
Streifenfundamente, Massiv- und Holzriegelbauweise, Außenfassade verputzt und gemalt, im Giebelbereich mit Holz vertäfelt, Innenwände verputzt und gemalt, EG Natursteinmauerwerk, Beton und Ziegel, OG Ziegelmauerwerk und Betonhohlblocksteine, Innenwände Erdgeschoss Ziegel, Obergeschoss Holzriegel mit Heraklith, Betondecke, Decke über EG Holztram, Satteldach mit Eternit-Rhombusdeckung, kein Kaltdach, Dachrinnen und Ablaufrohre verzinktes Blech, Holzkastenfenster und Balkontüren mit Einfachverglasung, Holztüren, Kunststoffeingangstür, halbgewendelte Holzstiege mit Holzgeländer ins OG, Balkon mit Metallgeländer und vorgesetzten gespundeten Holzbretter, Boden Beton.
Bruttogrundflächen:
Sonstige Hinweise:
Zur Liegenschaft gehört kein Zubehör.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium beträgt EUR 8.700,– und kann nur in Form einer Sparurkunde erlegt
werden.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
Dienstbarkeiten C-LNr. 1 /Gehen und Fahren über Gst. 16915/2 für EZ 25794, 2 (Wegerecht über Gst. 175315/2 für EZ 46765) und 3 ( Mitbenützung der Jauchen-,Klär-und Sickergrube auf Gst. 136715/2 für EZ 46765 ).
Eine Mitteilung des Verpflichteten, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichtet, ist nicht erfolgt.
Die Abgabenrückstände betragen zum Stichtag 3.4.2013 EUR 6.594,60.
Bietinteressenten haben einen amtlichen Lichtbildausweis und einen Staatsbürgerschaftsnachweis, gegebenenfalls einen Firmenbuchauszug bzw eine öffentlich beglaubigte Spezialvollmacht mitzubringen.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.