Grundstück mit Holzhütte
BG St. Pölten (192)
10 E 3/21t
Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils
21.01.2022
Die Liegenschaft(en) Grundbuch
19598 Oberwagram EZ 1103
Grundstücksnr. 128/9; BLNr. 2
samt dem im Schätzungsprotokoll verzeichneten Zubehör wird/werden dem Meistbietenden auf Grund der Versteigerungsbedingungen um das Meistbot von 80.000,00 EUR zugeschlagen.
Der Zuschlag kann nicht durch ein Überbot unwirksam gemacht werden.
Grundstückt mit einer einfachen Holzhütte im Ortsteil Wagram.
Hälfteanteil Grundstücksgröße: 565 m² Anschlüsse: nach Auskunft des Wasserwerks angeblich Kanal- und Ortswasserleitungsanschluss
Widmung: Bauland-Wohngebiet, 40% Bebauungsdichte, Offene oder gekuppelte Bauweise, Bauklasse II, III; Baufluchtlinie ohne Anbauverpflichtung 5 Meter Bestandsverhältnisse: Der Verpfllichtete war bei der Befundaufnahme nicht anwesend. Deshalb liegen diesbezüglich keine Informationen vor.
Sonstige Hinweise:
Eine detaillierte Beschreibung ist dem Langgutachten zu entnehmen.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen:
Der Ersteher erwirbt im Zwangsversteigerungsverfahren – sofern nichts anderes angekündigt wird – grundsätzlich lastenfrei. Ausgenommen davon sind stets Lasten aus (Abgaben)bescheiden mit dinglicher Wirkung, weil solche Lasten auf den Ersteher übergehen.
Dienststelle:
BG St. Pölten (192)
Aktenzeichen:
10 E 3/21t
wegen:
Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils
Letzte Änderung am:
20.10.2021
Versteigerungstermin:
am 10.12.2021 um 09:45 Uhr
Versteigerungsort:
beim Bezirksgericht St. Pölten, Saal E 55 (Erdgeschoss), Schießstattring 6, 3100 St. Pölten
Telefonkontakt:
02742/809
Besichtigungszeit:
Die verpflichtete Partei hat die Besichtigung der Liegenschaft zu gestatten und für deren Zugänglichkeit zu sorgen (§ 176 Abs 1 EO). Die Festlegung eines Besichtigungstermins durch das Gericht erfolgt nur über rechtzeitigen schriftlichen Antrag gemäß § 176 Abs 2 EO.
Ort und Zeit der Einsichtnahme:
Das Originalgutachten kann bei der Servicestelle des Gerichts während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.eingesehen werden. Eine Voranmeldung wird empfohlen.
Sonstiges:
Eine Mitteilung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 i.d.g.F. hat die verpflichtete Partei nicht abgegeben.
Als VADIUM werden NUR Sparbücher angenommen (§ 147 EO).
Jeder Bieter hat sich durch einen gültigen Lichtbildausweis und Nachweis der österreichischen Staatsangehörigkeit auszuweisen (Führerschein allein ist NICHT ausreichend !). Ausländischen Staatsangehörigen wird der Zuschlag nur vorbehaltlich der nachzureichenden Genehmigung durch die Ausländer-Grundverkehrsbehörde erteilt.
Wenn Sie als Vertreter für eine andere Person mitbieten wollen, ist die Vorlage einer beglaubigten SpezialVOLLMACHT erforderlich; gegebenenfalls ist auch ein aktueller FIRMENBUCHAUSZUG mitzubringen.
Nicht fachkundigen Personen wird empfohlen, vorher eine Versteigerung zu besuchen.
Grundbuch:
19598 Oberwagram
EZ:
1103
Grundstücksnr.:
128/9
BLNr:
2
PLZ/Ort:
3100 St. Pölten
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