Wohnhaus in Gloggnitz
Dieses Grundstück mit den darauf befindlichen Gebäuden liegt am Stadtrand von Gloggnitz, im Nahbereich der Ortseinfahrtsstraße Richtung Zentrum und ist über die asphaltierte Ekbertgasse erreichbar, welche als Sackgasse im Nahbereich der Liegenschaft endet. Die Lage des Grundstücks ist eben, die Figuration rechteckig. Die umliegenden Grundstücke sind ausschließlich mit Einfamilienhäusern bebaut und handelt es sich um eine gute Wohnlage.
Infrastruktur:
Sämtliche infrastrukturellen Gegebenheiten, wie Einkaufsmöglichkeiten, öffentliche Anschlussstellen usw. befinden sich im Zentrum der Stadt Gloggnitz, in einer Entfernung von ca. 1,5 bis 3 km, und sind durchaus zu Fuß erreichbar.
Gebäudebeschreibung:
Wohngebäude:
Dieses Wohnhaus wurde, wie dem Einreichplan und dem Baubewilligungsbescheid zu entnehmen, 1967 errichtet. Ein Benützungsbewilligungsbescheid liegt mir aus dem Jahr 1970 vor.
Das Gebäude hat quadratische Grundrissform, ist in Massivbauweise hergestellt, und besteht aus Keller, Erdgeschoß und Obergeschoß.
Im Keller vorhanden sind Heizraum, Waschküche sowie diverse Abstell- und Lagerräume.
Das Erdgeschoß wird für Wohnzwecke genutzt und besitzt Küche, Windfang, WC, Bad, Wohnzimmer, Schlafzimmer und Vorraum.
Im Dachgeschoß befindet sich der Schlafteil mit drei Zimmern und Badezimmer mit integriertem WC.
Im Dachgeschoß besteht ein Balkon über dem Windfang.
Die Aufschließung und Erreichung erfolgt über eine Vorlegstufe und sind Keller bis Dachgeschoß über eine im Gebäude befindliche Wendelstiege verbunden.
Garage:
Diese Garage wurde, wie dem Einreichplan und dem Baubescheid zu entnehmen, 1985 errichtet und liegt eine Benützungsbewilligung aus 1992 vor.
Die Garage besitzt keine Raumteilungen und dient dem Einstellen eines PKW’s, wobei festgehalten wird, dass die Garage relativ klein ist.
Die Erschließung erfolgt von der asphaltierten Ortsstraße über eine befestigte Vorplatzfläche.
Nebengebäude 1 und 2 sowie Gartenhütte:
Von einer Beschreibung dieser Objekte wird Abstand genommen, nachdem sie keinen Marktwert besitzen. Die Dokumentation dieser Gebäude ist ausschließlich den angeschlossenen Fotos zu entnehmen.
Außenanlagen und Einfriedungen:
Der Zugang zum haus erfolgt über eine betonierte Vorlegstufe mit Metallgeländer und einem kleinen Vordach. Rissschäden bei dieser Stufe sind unübersehbar.
Die Zufahrt und der Zugang sind mit Betonflöz versehen, mit einer Randleiste. Auch hier sind Zeitschäden vorhanden.
Die Einfriedung straßenseitig besteht aus Sockel- und Pfeilermauerwerk mit Metallgitterzaun und einem doppelflügeligen Tor. Dieses Einfriedungsmauerwerk zeigt abfallenden Verputz.
An der rechten Seite des Grundstücks besteht ein Maschenzaun, gleichfalls ist eine Einfriedung an der linken Seite mit Sockelmauerwerk und Maschenzaun vorhanden; diese dürfte jedoch nicht im Eigentum der Verpflichteten stehen.
Die nicht bebauten und befestigten Flächen stellen Grünzonen dar. Eine Bepflanzung des Gartens besteht nicht.
Grundstücksgröße:727 m²
Objektgröße:56,82 m²
Schätzwert: 166.000,00 EUR
Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:Zubehör, welches eine Wertigkeit hat, ist im Haus nicht vorhanden.
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: kein Zubehör
Vadium: 16.600,00 EUR
Geringstes Gebot: 119.900,00 EUR
Gericht: | BG Neunkirchen |
Aktenzeichen: | 233 9 E 21/19z |
wegen: | Zwangsversteigerung einer Liegenschaft |
Letzte Änderung: | 04.06.2020 |
Versteigerungstermin: | am 16.07.2020 um 10:00 Uhr |
Versteigerungsort: | Bezirksgericht 2620 Neunkirchen, Triester Straße 17, VHS 1, EG |
Telefonkontakt: | ++43 2635 62931 DW 141 |
Besichtigungszeit: | 2640 Gloggnitz, Ekbertgasse 3 10.07.2020, 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Sonstiges: | Für 10.7.2020, 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr wird die Besichtigungszeit für die zu versteigernde Liegenschaft festgesetzt und der verpflichteten Partei aufgetragen, den Kauflustigen ungehinderten Zutritt zu gewähren. Wird die Besichtigung zu Unrecht verweigert, kann sie mit Beiziehung des Gerichtsvollziehers erzwungen werden; darüber hinaus entstehenden gegebenenfalls Schadenersatzansprüche. Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt. Rechte, welche diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten. Die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle und das Schätzungsgutachten können von den Interessenten in der oben aus der Geschäftszahl ersichtlichen Gerichtsabteilung während der Geschäftsstunden beim Bezirksgericht Neunkirchen eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzgutachtens sind gegen Kostenersatz erhältlich. Das Vadium ist in Form von Sparurkunden zu erlegen (§ 147 EO). Diejenigen Gläubiger, für die auf die Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin bekannt zu geben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld R E P U B L I K Ö S T E R R E I C H B e z i r k s g e r i c h t N e u n k i r c h e n 2 in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären. Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben , die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären. Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden. Im übrigen wird auf das Versteigerungsedikt unter http://www.edikte.justiz.gv.at verwiesen. |
Grundbuch: | 23109 Gloggnitz |
EZ: | 1299 |
Grundstücksnr.: | 715/144 |
BLNr: | 5, 6 |
Liegenschaftsadresse: | Ekbertgasse 3 |
PLZ/Ort: | 2640 Gloggnitz |
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