Die Liegenschaft ist mit einem mehrgeschossigen Hauptgebäude und einem Nebengebäude bebaut.
Die Gebäude wurden im Wesentlichen in den Jahren 2005 – 2007 errichtet, geringfügige Fertigstellungsarbeiten sind derzeit jedoch noch ausständig. Das Haupthaus verfügt über ein Erdgeschoß und ein Obergeschoß, das Nebengebäude ist eingeschoßig und im Osten ebenerdig zugänglich, während es im Westen nur ca. 1m über das angrenzende Gelände ragt. Die Gebäude wurden in Massivbauweise errichtet, das Hauptgebäude ist mit einem Pultdach versehen, das Nebengebäude mit einem Flachdach.
Die Fenster des Hauptgebäudes wurden als Kunststofffenster mit Isolierverglasung ausgeführt.
Die Innentüren wurden als Holzplattentüren ausgeführt welche an Metallzar-gen angeschlagen sind. Die Beheizung erfolgt mittels Gas-Zentralheizung, die Warmwasseraufbereitung wird ebenfalls über die Gastherme durchgeführt.
Die Bodenbeläge wurden in den Zimmern im OG des Hauptgebäudes mit Parkettböden ausgeführt. Im Erdgeschoß des Hauptgebäudes sind keramische Fliesen verlegt. Im Bad und WC wurden im Bereich der Wände und Böden keramische Fliesen verlegt. Alle anderen Wand- und Deckenflächen sind verputzt und gemalt.
Weiters verfügt das Gasthaus über eine gepflasterte und die Wohnungen darüber über geflieste Terrassen.
Aufgrund diverser Grenzabstandsprobleme und Bauänderungen wurde der Bau zwischenzeitlich eingestellt, die Grenzabstandsprobleme wurden durch Zukauf eines Grundstücksstreifens durch die verpflichtete Partei behoben, weiters wurden mehrfach Änderungseinreichungen durchgeführt um einen konsensmäßen Zustand zu erlangen.
Der aktuelle Bestand entspricht mit geringen Abweichungen gemäß telefonischer Auskunft durch Fr. B. von der BH Graz-Umgebung am 25.03.2011 der letztgültigen Baubewilligung und wäre grundsätzlich nach Bereinigung geringfügiger baulicher Mängel (Geländer Zugangstreppe, Höhe der Terrassenbrüstung, etc.) sowie der Vorlage der erforderlichen Bescheinigungen in der erforderlichen Form und Vollständigkeit benützungsbewilligungsfähig.
Die Benützungsbewilligung liegt derzeit jedoch aufgrund der vorgenannten offenen Mangelbehebungen und fehlenden Bescheinigungen noch nicht vor.
Eine Betriebstättenbewilligung für die Gaststätte liegt derzeit gemäß Auskunft vor, diese ist jedoch an diverse Auflagen gebunden, welche derzeit nicht vollständig eingehalten sind, zum Teil sind die erforderlichen durchzuführenden Tätigkeiten mit jenen zur Erlangung einer Benützungsbewilligung ident, zum Teil sind diese darüber hinausgehend (Geruchsfilter, Heizregister, etc.).
Es ist derzeit jedoch ein rechtliches Verfahren anhängig, weil die Betriebsstätte anders als projektiert umgesetzt wurde.
Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:
Im Eigentum des Verpflichteten steht eine Gastronomieküche mit Ober- und Unterschränken und den dazugehörigen Elektro-Geräten (E-Herd, Kühlschrank, Geschirrspüler, Mikrowellenherd) und Spüle. Die technische Funktionsfähigkeit der Geräte wurde nicht überprüft
Sonstige Hinweise:
Die Benützungsbewilligung liegt derzeit aufgrund von Baumängeln und fehlenden Bescheinigungen noch nicht vor.
Eine Betriebstättenbewilligung für die Gaststätte liegt derzeit gemäß Auskunft durch Fr. B. vor, diese ist jedoch an diverse Auflagen gebunden, welche derzeit nicht vollständig eingehalten sind, zum Teil sind die erforderlichen durchzuführenden Tätigkeiten mit jenen zur Erlangung einer Benützungsbewilligung ident, zum Teil sind diese darüber hinausgehend (Geruchsfilter, Heizregister, etc.).
Es ist derzeit jedoch ein rechtliches Verfahren anhängig, weil die Betriebsstätte anders als projektiert umgesetzt wurde.
Es wird empfohlen, in das beim Bezirksgericht Graz-Ost erliegende Langgutachten samt Beilagen Einsicht zu nehmen !
Der Verpflichtete hat dem Exekutionsgericht gegenüber keine Mitteilung nach § 6 Abs. 1 Z. 9 lit. a UStG 1994 abgegeben. Das Vadium kann nur in Form einer Sparurkunde (ausschließlich Sparbuch) erlegt werden.
Gericht: BG Graz-Ost
Sonstiges:
Langgutachten im Internet abrufbar. Weitere Auskünfte erteilt auch der Vertr.d. betreibenden Partei Raiffeisenbank Graz-Straßgang eGen
Es besteht die Möglichkeit, das gegenständliche Objekt zu besichtigen. Die Besichtigung muss mind.3 Wochen vor dem Versteigerungstermin bei Gericht beantragt werden.
Dieses Schreiben muss enthalten, ob von Haus aus ein Schlosser beigezogen werden soll, falls die zu besichtigende Wohnung/Haus etc. am BS-Termin versperrt vorgefunden wird.
Wird dementsprechend bei der Besichtigung ein Schlosser beigezogen, auch wenn die Besichtigung ohne Schlosser stattfinden hätte können, so muss die antragstellende Partei die Kosten des Schlosserdienstes trotzdem bezahlen.
Wenn nur eine Besichtigung (ohne Schlosser) beantragt wird, geht der Gerichtsvollzieher, welcher die Besichtigung durchführt, nur vor Ort und besteht bei dem gegenständlichen Objekt, welches nicht zugänglich ist, dann keine Möglichkeit der Besichtigung.
PLZ/Ort: 8051 Thal