Einfamilienhaus mit Garten in St. Pölten
Der heutige Bestand des Einfamilienhauses mit Garten wurde auf Basis der Baubewilligung aus dem Jahr 1973 (Zubau zum bestehenden Wohngebäude aus dem 1950er Jahren) hergestellt. Das Gebäude ist an der südlichen Grundgrenze situiert und teilweise an das Nachbargebäude angebaut. Es besteht aus einem Erdgeschoss, einem unausgebauten Dachboden und ist teilweise unterkellert.
Das Erdgeschoss besteht aus einem Windfang, einem Vorraum, einer Diele, einem WC, einem Bad, zwei Abstellräumen, einem Wohnzimmer mit offener Küche und drei Zimmern.
Im Kellergeschoss befindet sich ein Kellerraum und der Heizraum. Die Raumhöhe beträgt im Kellergeschoss ca. 2,10m.
Das Gebäude ist in Massivbauweise errichtet. Das Dach des Einfamilienhauses ist als Satteldach ausgebildet und mit Dachziegel eingedeckt, die Fassade ist verputzt.
Das Einfamilienhaus wird großteils durch Kunststofffenster belichtet. Die Beheizung und Warmwasserversorgung des Gebäudes erfolgt durch eine Zentralheizung mittels Pellets-Heizkessel.
Der Garten ist begrünt und mit einzelnen Bäumen und Sträuchern bewachsen. Im Garten befindet sich eine Stahlbeton-Fertiggarage (Errichtung 1981), die Zufahrt ist mit Betonsteinen ausgelegt. Weiters befindet sich im Garten hinter der Garage eine kleine Gerätehütte.
Der Garten befindet sich in gärtnerisch ungepflegtem Zustand.
Das Gebäude ist in einem abgewohnten und abgenutzten Zustand vorhanden.
Das Einfamilienhaus ist möbliert, die Möblierung und das sonstige Inventar sind nicht Gegenstand der Bewertung.
Grundstücksgröße: 740 m²
Objektgröße: 125,00 m²
Schätzwert: 122.000,00 EUR
Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:Einfache Einbauküche, Zeitwert aufgrund des Alters EURO NULL.
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: 0,00 EUR
Vadium: 12.200,00 EUR
Geringstes Gebot: 122.000,00 EUR
Sonstige Hinweise:Eine detaillierte Beschreibung ist dem Langgutachten zu entnehmen.
Die Versteigerungsbedingungen wurden dahingehend abgeändert, dass als geringstes Gebot der Schätzwert herangezogen wird.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen: keine Lasten
Der Ersteher erwirbt im Zwangsversteigerungsverfahren – sofern nichts anderes angekündigt wird – grundsätzlich lastenfrei. Ausgenommen davon sind stets Lasten aus (Abgaben)bescheiden mit dinglicher Wirkung, weil solche Lasten auf den Ersteher übergehen.
Gericht: | BG St. Pölten |
Aktenzeichen: | 192 11 E 7/20m |
wegen: | Zwangsversteigerung einer Liegenschaft |
Letzte Änderung: | 20.01.2021 |
Sonstiges: | Eine Mitteilung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 i.d.g.F. hat die verpflichtete Partei nicht abgegeben. Als VADIUM werden NUR Sparbücher angenommen (§ 147 EO). Jeder Bieter hat sich durch einen gültigen Lichtbildausweis und Nachweis der österreichischen Staatsangehörigkeit auszuweisen (Führerschein allein ist NICHT ausreichend !). Ausländischen Staatsangehörigen wird der Zuschlag nur vorbehaltlich der nachzureichenden Genehmigung durch die Ausländer-Grundverkehrsbehörde erteilt. Wenn Sie als Vertreter für eine andere Person mitbieten wollen, ist die Vorlage einer beglaubigten SpezialVOLLMACHT erforderlich; gegebenenfalls ist auch ein aktueller FIRMENBUCHAUSZUG mitzubringen. Nicht fachkundigen Personen wird empfohlen, vorher eine Versteigerung zu besuchen. |
Termin: | am 23.03.2021 um 10:00 Uhr |
Ort: | Bezirksgericht St. Pölten, Saal E 55 (Erdgeschoss), Schießstattring 6, 3100 St. Pölten |
Grundbuch: | 19120 Getzersdorf |
EZ: | 472 |
Grundstücksnr.: | .102, 659/2, 659/10 |
BLNr: | 4 und 5 |
Liegenschaftsadresse: | Seeweg 3 |
PLZ/Ort: | 3131 Getzersdorf |
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