Das Mehrfamilienwohnhaus im Waldviertel ist massiv auf Streifenfundamenten errichtet. Die Wärmedämmfassade ist verputzt und mineralisch gestrichen. Die Fenster sind aus Kunststoff hergestellt und mit Rollläden ausgestattet. Das Dach ist ein Metalldach. Die Zwischendecken sind massiv ausgeführt. Die Treppen sind massiv ausgeführt und mit Metallgeländer versehen. Die Eingangstüren sind aus Metall hergestellt. Die Loggien sind ausgeformt und mit einem Nirosta-Geländer mit Glasausfachungen versehen. Die Keller- und Stiegenhausfenster sind aus Kunststoff hergestellt. Ein Blitzableiter bzw eine Blitzschutzanlage ist installiert. Die Eingangsüberdachungen sind aus Metall hergestellt.
Allgemeinflächen wie Fahrradraum, Waschküche, Gemeinschaftsraum und Müllplatz sind vorhanden. Parkplätze sind vorhanden, diese sind nicht zugeordnet. Garagen sind im Erdgeschoß vorhanden, diese sind nicht zugeordnet.
Die Wohnung teilt sich in einen Vorraum, Badezimmer, Toilette, Abstellraum, Küche, Schlafzimmer, Esszimmer, Loggia, Wohnzimmer.
Aktuell sind keine Rückstände bei der Stadtgemeinde Horn bekannt.
Zum Liegenschaftsanteil gehört folgendes Zubehör:
Schlafzimmer: Schlafzimmer mit Wandverbau, passend zur Decke in Massivholz
Esszimmer: 1 Esszimmereinrichtung aus Massivholz bestehend aus Essgruppe mit 2 Sesseln und einer Eckbank samt Verbauung
Wohnzimmer: Wohnzimmerverbau, passend zur Decke in Massivholz
Langgutachten:
Lageplan:
nicht verfügbar
Grundriss(e):
nicht verfügbar
Dienststelle:
BG Horn (100)
Aktenzeichen:
6 E 950/20f
wegen:
Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils
Bekannt gemacht am:
05.08.2022
Versteigerungstermin:
am 06.10.2022 um 09:00 Uhr
Versteigerungsort:
Bezirksgericht Horn, Kirchenplatz 3, 3580 Horn, Verhandlungssaal im Erdgeschoß
Telefonkontakt:
+43 2982 2678 – 27
Ort und Zeit der Einsichtnahme:
In das Gutachten im Bezirksgericht Horn, 2. Stock, Zimmer 207 während der Bürozeiten von Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Sonstiges:
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Bei dieser Versteigerung wird gemäß § 146 Abs. 1 Z. 5 EO dadurch von den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen abgewichen, dass der Versteigerung über Antrag der betreibenden Partei der Schätzwert von € 87.000,00 als geringstes Gebot zugrunde gelegt wird.
Das vom Meistbietenden vor der Erteilung des Zuschlags zu erlegende Vadium (Sicherheit) beträgt: € 8.700,00
Gemäß § 179 Abs. 1 EO ist das Vadium ausschließlich in Form von Sparbüchern mitzubringen. Zur einfacheren Abwicklung wird gebeten, ein Sparbuch einer Horner Bank als Vadium mitzubringen.
Bieter haben sich durch Vorlage eines Staatsbürgerschaftsnachweises und Reisepasses auszuweisen.
Die verpflichtete Partei hat nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes dem Exekutionsgericht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung des § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichtet (§ 168 Z 10 EO).
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek ob diesen Liegenschaften eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der angeschlossenen (umseitigen) Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
Hingewiesen wird darauf, dass mit einer Forderungsanmeldung auch eine Bankverbindung samt IBAN und BIC für allfällige Zuweisungen aus dem Meistbot bekanntzugeben ist.
Grundbuch:
10027 Horn
EZ:
2402
Grundstücksnr.:
1517/122
BLNr:
37
Liegenschaftsadresse:
Rudolf-Fischer-Weg 15-17 Stiege V Wohnung 10
PLZ/Ort:
3580 Horn