Das Gebäude ist dreigeschossig (Kellergeschoss, Erdgeschoss, 1. Obergeschoss/Dachgeschoss) errichtet. Auf Grund der Hanglage ist das Kellergeschoss an der Ostseite im Erdreich und an der Westseite über eine erhöht errichtete Terrasse ebenerdig begehbar. Das Kellergeschoss ist in Betonbauweise und die Wohngeschosse als Holzriegelwerk errichtet. Die Außenfassade ist beim Kellergeschoss verputzt und bei den Wohngeschossen ist eine gestrichene Holzfassade gegeben. Es sind Holz-Alu-Fenster mit einer Drei-Scheiben-Isolierverglasung gegeben. Die Außenbeschattung erfolgt großteils über el. bedienbare Jalousien, teilweise ist keine Außenbeschattung gegeben. Die Beschattung bei der Terrasse im 1.Obergeschoss/Dachgeschoss erfolgt über vertikale el. bedienbare Screens an der Westseite und über el. verstell-/verschiebbare Alu-Dachelemente.
Die Beheizung des Gebäudes erfolgt über eine Luftwärmepumpe und eine Fußbodenheizung. Zusätzlich befindet sich im 1. Obergeschoss/Dachgeschoss ein Kaminofen der mit Gas beheizt wird. Der Gastank befindet sich an der Südwestseite des Gartens im Erdreich. Der Gastank steht nicht im Eigentum, es besteht ein Miet-/Abnahmevertrag mit der Firma Primagaz.
Es sind an der baulichen Anlage, insbesondere im Außenbereich, Fertigstellungsarbeiten und Mängelbehebungen erforderlich. Zu den Mängelbehebungen gibt es ein laufendes Gerichtsverfahren. Es kann daher nicht dokumentiert werden, ob diese Mängelbehebungen durch die beauftragen Professionisten zu erledigen sind oder der Eigentümer zu bezahlen hat.
Mit Bescheid vom 11.01.2023 der Baurechtsverwaltung Bregenzerwald wurde die Mängelbehebung (Absturzsicherungen in Außenbereich) bis zum 10.03.2023 letztmalig vorgeschrieben. Bei Nichtbehebung des Mangels bis zur genannten Frist, wird die Nutzung des Gebäudes untersagt.
Vom Gebäude ist eine Aussicht in Richtung Sulzberg gegeben.
Gesamt weist das Gebäude eine Wohnnutzfläche von rd. 170 m², Kellerfläche von rd. 44 m² und eine Garagenfläche von rd. 37 m² auf.
Das Gebäude befindet sich in einem neuwertigen Bau- und Erhaltungszustand bei dem noch Fertigstellungsarbeiten und Mängelbehebungen notwendig sind.
Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:
Kochen, 1. Obergeschoss/Dachgeschoss:
Einbauküche mit Waschbecken und Elektrogeräten, Induktionskochfeld mit Dunstabzug Marke Miele, Kombigerät Backrohr/Dampfgarer Marke Miele, Geschirrspüler Marke Miele, zwei Kühlschränke Marke Liebherr, ein Tiefkühlschrank Marke Liebherr
WC, 1. Obergeschoss/Dachgeschoss:
Handwaschbeckenunterbauschrank
Eingang, Erdgeschoss:
Garderobe und Garderobenschrank
Badezimmer, Erdgeschoss:
Handwaschbeckenunterbauschrank und Spiegelschrank
Badezimmer, Kellergeschoss:
Handwaschbeckenunterbauschrank
Sonstige Hinweise:
Das gegenständliche Grundstück befindet sich an der Südseite teilweise in einer roten und teilweise in einer gelben Gefahrenzone für Wildbäche und Lawinen. Von der südseitigen Gebäudeaußenkante bis zur nordseitigen Grundstücksgrenze ist ein brauner Hinweisbereich für Wildbäche und Lawinen gegeben.
Bei den im Gutachten angesetzten Kosten für die Gebäudefertigstellung und Mängelbehebung handelt es sich um eine Einschätzung des Sachverständigen. Diese Kosten können ggf. je nach der tatsächlichen Ausführung und z. B. bei Bauteilöffnungen und auftretenden zusätzlichen Ausführungskosten, massiv divergieren.
Es gibt noch keinen Einheitswertbescheid der Finanzbehörde. Bei Erlass dieses Bescheides können Nachforderungen (dingliche Lasten) entstehen, die zum Zeitpunkt der Gutachtenserstellung nicht beurteilt werden können.
Gem. dem vorliegenden Energieausweis wird das Gebäude mit einem Heizwärmebedarf von 51 kWh/m²a in der Energieeffizienzklasse „C“ angegeben. Der fGEE-Wert wird mit 0,77 in der Energieeffizienzklasse „A“ angegeben.
Es wird auf das vollinhaltliche Langgutachten verwiesen.
ZUR NACHRICHT
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden,
Schätzungsprotokolle etc. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten
Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.
Bei dem umstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten
Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich.
ALLGEMEINE AUFFORDERUNG
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin
vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen
Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
ALLGEMEINE AUFFORDERUNG AN DIE PFANDGLÄUBIGER
Die jenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen
haften, mit Ausnahme der Simmultanpfandgläubiger und der Gläubiger mit bedingten
Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie
mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen
Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger
kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf
das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
AUFFORDERUNG AN DIE ÖFFENTLICHEN ORGANE BEZÜGLICH DER STEUERN
UND SONSTIGEN ÖFFENTLICHEN ABGABEN
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu
entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind,
werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten
Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der
Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger
kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das
Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern,
Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren,
die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor
Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller
Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden
UNGÜLTIGE VEREINBARUNGEN
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen
oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht
mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge,
Geschenke oder andere Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder
übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.
Hinweis:
Natürliche Personen haben vor dem Bieten einen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen. Vertreter von juristischen Personen haben entsprechende Unterlagen, die nicht älter wie 7 Tage sein dürfen, vorzulegen, wie zum Beispiel Firmenbuchauszug, Auszug aus dem Vereinsregister etc. Personen, die für andere Personen bieten, haben eine qualifizierte Vollmacht (beglaubigte Vollmacht) vorzulegen.
Langgutachten:
Lageplan:
Grundriss(e):
Grundriss Erdgeschoss (166 KB)
Grundriss Dachgeschoss (124 KB)
Grundriss Kellergeschoss (188 KB)
Dienststelle:
BG Bregenz (911)
Aktenzeichen:
8 E 2222/22t
wegen:
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
Bekannt gemacht am:
07.03.2023
Versteigerungstermin:
am 05.05.2023 um 10:30 Uhr
Versteigerungsort:
Bezirksgericht Bregenz, Verhandlungssaal A16
Telefonkontakt:
0576014 345 032
Besichtigungszeit:
Die Besichtigung findet am Dienstag, den 02.05.2023 um 10.30 Uhr an Ort und Stelle statt.
Ort und Zeit der Einsichtnahme:
Zimmer B18
08.00 Uhr – 11.30 Uhr
Sonstiges:
§ 168 Z 6 EO: Höhe des Vadiums und des geringsten Gebots
Die Höhe des Vadiums beträgt EUR 83.600,00. Das geringste Gebot beträgt EUR 770.000,00.
Das Vadium kann nur in Form von (inländischen) Sparurkunden (kein Bargeld) erlegt werden (§ 179 Abs 1 EO).
§ 168 Z 8 EO: Dienstbarkeiten, Ausgedinge und Lasten
Im A2-Blatt des Grundbuchs ist zu Gunsten der Liegenschaft ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht auf ein benachbartes Grundstück (Zufahrtsweg) eingetragen.
Im C-Blatt findet sich zu C-LNR 1 ein Wiederkaufsrecht und zu C-LNR 2 ein Vorkaufsrecht, jeweils der Gemeinde Riefensberg. Darüber hinaus sind eine Vielzahl von Pfandrechten eingetragen. Im Detail wird auf den Grundbuchsauszug verwiesen.
Dienstbarkeiten, Ausgedinge und andere Reallasten, denen der Vorrang vor dem Befriedigungsrecht eines betreibenden Gläubigers oder einem eingetragenen Pfandrecht zukommt, sind vom Ersteher ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen (§ 200 Abs 1 EO).
Grundbuch:
91120Â Riefensberg
EZ:
676
Grundstücksnr.:
1045/39
BLNr:
1
Liegenschaftsadresse:
Esch 290
PLZ/Ort:
6943Â Riefensberg