Zuschlag ohne Überbot – 2 unbebaute Bauträgerparzellen
BG Neusiedl am See (320)
4 E 17/21h
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
23.06.2022
Die Liegenschaft(en) Grundbuch
32013 Kaisersteinbruch EZ 146
Grundstücksnr. 9; 12/1; BLNr. 4
samt dem im Schätzungsprotokoll verzeichneten Zubehör wird/werden dem Meistbietenden auf Grund der Versteigerungsbedingungen um das Meistbot von 247.000,00 EUR zugeschlagen.
Der Zuschlag kann nicht durch ein Überbot unwirksam gemacht werden.
Die bewertungsgegenständliche Liegenschaft bestehend aus 2 Bauparzellen ist augenscheinlich unbebaut. Es sind augenscheinlich lediglich Reste der ehemaligen Bebaung (Fundamentplatten, Befestigungen etc.) erkennbar. Die Flächen sind mit Gestrüpp zugewachsen und nicht einwandfrei einsehbar.
Die gegenständliche Liegenschaft mit einer Gesamtfläche von 1.671 m² lt. Grundbuch stellt eine annähernd rechteckig geschnittene Mittelparzelle mit einer straßenseitigen Breite von ca. 44,0 m bei einer durchschnittlichen Tiefe von rd. 41 m dar und ist über die westliche Breitseite an das öffentliche Gut angebunden.
Sonstige Hinweise:
Mit Verweis auf die Regelung des § 143 (2) EO, wonach bei Vorliegen von Lasten, die auf den Ersteher von Rechtswegen über gehen, der Wert zu ermitteln ist, den die Liegenschaft bei Aufrechterhaltung der Lasten hat, sind diese Lasten gegebenenfalls vom unbelasteten Verkehrswert in Abzug zu bringen, da sie den Wert der Liegenschaft mindern.
Wie unter Punkt 2.4. ausgeführt, sind per 01.12.2021 keine Vorschreibungen der Gemeinde Bruckneudorf bzw. des Burgenländischen Müllverbandes oder der Energie Burgenland offen.
Laut Auskunft des Wasserleitungsverbandes Nördliches Burgenland vom 10.12.2021 sind Abgabenrückstände in der Gesamthöhe von € 350,29 offen.
Im Grundbuch ist unter TZ 3506/2021 zum 15.04.2021 ein Abgabenrückstand der Wasserleitungsverbandes in der Höhe von € 266,19 eingetragen.
Falls die Gemeinde bzw. der Wasserleitungsverband die erhobenen aufgelaufenen offenen Forderungen als dingliche Last einfordern, würde auf die gegenständliche unbelastet bewertete Liegenschaft mit der eventuellen dinglichen Forderung der Gemeinde bzw. des Wasserleitungsverbandes ein belasteter Verkehrswert der bewertungsgegenständlichen Anteile betragen: rd. € 285.000,00
Das Vadium ist beim Versteigerungstermin in Form eines Sparbuches zu erlegen.
Die verpflichtete Partei hat auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 nicht verzichtet.
Langgutachten:
Langgutachten (pdf) (6472 KB)
Lageplan:
Fläwi (47 KB)
Lageplan (60 KB)
Grundriss(e):
nicht verfügbar
Foto(s):
Dienststelle:
BG Neusiedl am See (320)
Aktenzeichen:
4 E 17/21h
wegen:
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
Bekannt gemacht am:
17.05.2022
Versteigerungstermin:
am 23.6.2022 um 09:00 Uhr
Versteigerungsort:
Erdgeschoß, Verhandlungssaal B
Telefonkontakt:
02167/2412-34
Besichtigungszeit:
2462 Kaisersteinbruch, Hauptstraße 1, am 9.6.2022, 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Ort und Zeit der Einsichtnahme:
täglich von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, 1. Stock, Zimmer 1.01
Grundbuch:
32013 Kaisersteinbruch
EZ:
146
Grundstücksnr.:
9; 12/1
BLNr:
4
Liegenschaftsadresse:
Hauptstraße 1
PLZ/Ort:
2462 Kaisersteinbruch