Zuschlag ohne Überbot – Wohnung Top 17 | |
Gericht: | BG Vöcklabruck |
Aktenzeichen: | 503 8 E 12/20i |
wegen: | Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum |
Letzte Änderung: | 02.07.2021 |
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Die Liegenschaft(en) Grundbuch | |
50303 Attnang-Puchheim EZ 1677 Grundstücksnr. 1024/1, 1026/1, .1446; BLNr. 58 |
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samt dem im Schätzungsprotokoll verzeichneten Zubehör wird/werden dem Meistbietenden auf Grund der Versteigerungsbedingungen um das Meistbot von 100.500,00 EUR zugeschlagen.
Der Zuschlag kann nicht durch ein Überbot unwirksam gemacht werden. |
Vorraum, Bad/WC, Wohn-Essraum mit Küchenzeile und Schlafraum, Loggia
Grundstücksgröße: 1.526 m²
Objektgröße: 48,20 m²
Schätzwert: 61.700,00 EUR
Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:-
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: kein Zubehör
Vadium: 6.170,00 EUR
Geringstes Gebot: 30.850,00 EUR
Sonstige Hinweise:Das Vadium ist in Form eines inländischen Sparbuches zu erlegen.
Es ergeht die Aufforderung, bei Anmeldung einer Forderung gleichzeitig bekanntzugeben, auf welches Konto – Bankinstitut mit Adresse, IBAN und BIC – ein allfälliger Zuweisungsbetrag überwiesen werden soll.
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Ein Bieter hat zum Versteigerungstermin einen amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen. Angebote eines Vertreters dürfen nur zugelassen werden, wenn dessen Vertretungsbefugnis durch öffentliche Urkunden oder durch öffentlich beglaubigte Vollmacht nachgewiesen ist. Die Vollmacht muss eine besondere, zumindest auf die Gattung des Geschäfts, also auf das Bieten in der Zwangsversteigerung, lautende sein. Vertreter einer OG, KG, AG oder sonstigen handelsrechtlichen Gesellschaft oder Genossenschaft oder Erwerbsgesellschaft müssen neben der Vollmacht noch einen Firmenbuchauszug oder eine Bestätigung des Firmenbuchgerichts beibringen, damit die Vertretungsbefugnis derjenigen, die die Vollmacht ausgestellt haben, dargetan wird. Tritt als Bieter ein Verein oder eine sonstige Körperschaft auf, die lediglich in den Vormerkungen der Verwaltungsbehörde in Evidenz gehalten wird, so muss die einschreitende Person ihre Vertretungsbefugnis durch eine Bestätigung der Verwaltungsbehörde dartun.
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Die Liegenschaft unterliegt dem OÖ Grundverkehrsgesetz.
Gericht: | BG Vöcklabruck |
Aktenzeichen: | 503 8 E 12/20i |
wegen: | Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum |
Letzte Änderung: | 30.03.2021 |
Versteigerungstermin: | am 11.06.2021 um 09:00 Uhr |
Versteigerungsort: | Bezirksgericht Vöcklabruck, Saal Nr. 1, Erdgeschoß |
Sonstiges: | MASSNAHMEN IM ZUSAMMENHANG MIT COVID-19: Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 sind von Personen, die das Gerichtsgebäude betreten wollen, FFP2-Schutzmasken zu tragen. Damit die Anzahl der im Gerichtsgebäude aufhältigen Personen in einem überschaubaren Maß bleibt, werden Sie ersucht, frühestens 15 Minuten vor dem Versteigerungstermin das Gerichtsgebäude zu betreten. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der COVID-19 Maßnahmen der Versteigerungstermin kurzfristig entfallen kann. Der Entfall der Versteigerung wird umgehend in der Ediktsdatei bekanntgegeben. . Der Verpflichtete hat nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes dem Exekutionsgericht mitgeteilt, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z.9 lit. a UStG verzichtet. |
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Grundbuch: | 50303 Attnang-Puchheim |
EZ: | 1677 |
Grundstücksnr.: | 1024/1, 1026/1, .1446 |
BLNr: | 58 |
Liegenschaftsadresse: | Passauer Straße 29 |
PLZ/Ort: | 4800 Attnang-Puchheim |
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