Einfamilienwohnhaus in NÖ
Die auf dem gegenständlichen Grundstück befindliche Bebauung besteht aus einem unterkellerten Einfamilienwohnhaus mit ausgebautem Dachgeschoss und Biotop im Garten. Die bewertungsgegenständliche Liegenschaft ist zum öffentlichen Gut und den Nachbarliegenschaften durch Grünwuchs getrennt, eine Einfriedung ist nicht vorhanden.
Das Wohngebäude und die Außenflächen befinden sich entsprechend dem vorangehenden Gutachten des zeichnenden Sachverständigen vom 12.04.2016 weiterhin in einem vernachlässigten Zustand.
Der Stiegenaufgang ins OG und Abgang in den Keller, wie auch der Fußboden der Loggia, und die Kellerböden sind nur roh, ohne Beläge, hergestellt. Teilweise fehlen im Haus (Kellerabgang) und bei der Außenerschließung Absturzsicherungen.
Interessenten wird empfohlen, die Liegenschaft vor dem Erwerb zu besichtigen.
Der Sachverständige empfiehlt die Einsicht in sein vorangehendes Bewertungsgutachten vom 12.04.2016. Der Sachverständige verweist ausdrücklich auf die ausführlichen Beschreibungen und den Befund des ersten Gutachtens zum Stichtag 2016, welcher noch gültig ist, sofern nicht in der neuen Befund‐ und Gutachtensergänzung zum Stichtag 03.07.2020 Aktualisierungen vorgenommen wurden.
Die vorliegende Befundaufnahme stellt keine Zustandsbeurteilung im Sinne der ÖNORM B1300 dar.
Grundstücksgröße: 1.052 m²
Schätzwert: 295.000,00 EUR
Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:
Die Bewertung der Liegenschaft beinhaltet grundsätzlich alle auf dem Grundstück errichteten Gebäude und das darin eingebaute und fix montierte Zubehör, insbesondere auch alle Gebäudeausstattungen wie z.B. Sanitär-, Heizungs- und Elektroinstallationen, samt deren Anlagen und Gerätschaften. Im Verkehrswert sind auch alle anderen Baulichkeiten und Sonderbauwerke, wie z.B. die vorhandenen Außenanlagen, Einfriedungen, sämtliche Ver- und Entsorgungseinrichtungen, bzw. entsprechende Anlagen enthalten.
Inventar, insbesondere Möbel sind nicht Gegenstand dieser Bewertung.
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: kein Zubehör
Vadium: 29.500,00 EUR
Geringstes Gebot: 147.500,00 EUR
Sonstige Hinweise:Mit Verweis auf die Regelung des § 143 (2) EO, wonach bei Vorliegen von Lasten, die auf den Ersteher von Rechtswegen über gehen, der Wert zu ermitteln ist, den die Liegenschaft bei Aufrechterhaltung der Last hat, sind diese Lasten gegebenenfalls vom unbelasteten Verkehrswert in Abzug zu bringen, da sie den Wert der Liegenschaft mindern.
Wie unter Punkt 2.1. ausgeführt, sind per 30.06.2020 Vorschreibungen der Gemeinde in der Höhe von
€ 3.431,22 offen.
Laut Auskunft des Abfallverbandes Bruck an der Leitha (GABL) vom 20.08.2020 sind Abgabenrückstände in der Höhe von € 791,97 offen.
Falls die Gemeinde und der Abfallverbund ihre offenen Forderungen als dingliche Last einfordern, würde auf die gegenständliche unbelastet bewertete Liegenschaft mit der eventuellen dinglichen Forderung der Gemeinde und des GABL ein belasteter
Verkehrswert der bewertungsgegenständlichen Anteile betragen:
EUR 291.000,00
Gericht: | BG Bruck an der Leitha |
Aktenzeichen: | 050 3 E 4850/15h |
wegen: | Zwangsversteigerung einer Liegenschaft |
Letzte Änderung: | 07.01.2021 |
Versteigerungstermin: | am 4.3.2021 um 10:00 Uhr |
Versteigerungsort: | Bezirksgericht Bruck a.d.Leitha, Wienergasse 3; 1.Obergeschoss; Verhandlungssaal B |
Besichtigungszeit: | 26.2.2021; von 16.00 bis 16.30 |
Sonstiges: | Zur Nachricht: Hinweis: Bei der Versteigerung gilt die Hausordnung des Bezirksgerichtes Bruck an der Leitha, insbesondere gelten auch die Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19. Insbesondere gelten besondere Anordnung für den Aufenthalt im Gebäude: Alle sich im Gebäude aufhaltenden Personen haben a) untereinander einen Sicherheitsabstand von zumindest einem Meter (empfohlen werden 1,5 bis 2 Meter) einzuhalten; b) Mund- und Nasenschutzmasken zu tragen, wobei Sie ersucht werden Ihre eigene Schutzmaske mitzubringen. Das Abnehmen der Schutzmaske darf nur erfolgen, wenn die*der Richter*in, die*der die Verhandlung leitet, die Abnahme der Schutzmaske gestattet oder anordnet; c) vor dem Durchschreiten der Sicherheitsschleuse an der dafür vorgesehenen Stelle die Hände zu desinfizieren; Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bei den Zutrittskontrollen ist unbedingt Folge zu leisten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz. Danke für Ihr Verständnis. |
Grundbuch: | 05001 Arbesthal |
EZ: | 955 |
Grundstücksnr.: | 1958/2 |
BLNr: | 1 |
Liegenschaftsadresse: | Waidbergweg 10 |
PLZ/Ort: | 2464 Arbesthal |
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