Einfamilienhaus in Stein
Das Einfamilienhaus wird aufgrund der Baubewilligung aus dem Jahr 2011 errichtet. Das Gebäude befindet sich im Rohbauzustand, es besteht aus einem Kellergeschoss, einem Erdgeschoss und einem Obergeschoss.
Die Fenster und Fenster-Türen sind ausgeführt (bei Fenstertüren fehlen außenseitige Absturzsicherungen!). Die Gebäudeaußenseiten sind als Ziegelmauerwerk ohne Fassade ausgeführt. Im Gebäudeinneren sind im Kellergeschoss die Wände unverputzt vorhanden, Fußbodenaufbauten fehlen zur Gänze. Im Erdgeschoss und Obergeschoss sind die Wände in verputzter Oberfläche vorhanden. Die Geschossdecken sind in unverkleideter Betonoberfläche ausgeführt, Türdurchbrüche ohne Türkonstruktion (Zarge und Türen) ausgeführt. Die Verrohrung der geplanten Fußbodenheizung ist auf Ausgleichsschichte und Folie ausgeführt, Elektroverkabelung in Leerverrohrung augenscheinlich vorhanden.
Oberflächenbeläge und bauliche Ausstattungen fehlen zur Gänze.
Eine technische Überprüfung der unfertig ausgeführten Bau- und Ausbauleistungen (wie zB. haustechnische und elektrotechnische Leitungen, Bauwerksanschlüsse,…) erfolgte durch den Sachverständigen nicht.
Die Außenanlagen fehlen zur Gänze, planlich dargestellte Ausführungen, wie Terrassen, Außenstiege ins Erdgeschoss, Garagenzufahrt und Hauszugang, Poolanlage, Einfriedungen, Gartengestaltung, usw. sind keine ausgeführt.
Sichtbare Betonarbeiten sind vor allem im Außenbereich stark mangelhaft ausgeführt (Ausbesserungen an Betonoberflächen mangelhaft, Unebenheiten augenscheinlich erkennbar, Betondeckungen bei Stahleinlagen teilweise fehlerhaft,….)
Eine lage- und höhenmäßige Überprüfung der vorhandenen Bauausführung auf Übereinstimmung mit den baubehördlich bewilligten Einreichplänen sowie eine bautechnische Überprüfung bzw. Abnahme der unfertigen Bauleistungen erfolgte durch den Sachverständigen nicht. Gemäß Stellungnahme DI Wolfgang Engel vom 28.03.2012 sind betontechnische Sanierungsarbeiten sowie statische Überprüfungen notwendig.
Grundstücksgröße:699 m²
Objektgröße:256,00 m²
Schätzwert: 178.000,00 EUR
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: kein Zubehör
Vadium: 17.800,00 EUR
Geringstes Gebot: 89.000,00 EUR
Sonstige Hinweise:Eine detaillierte Beschreibung ist dem Langgutachten zu entnehmen. Der aushaftende Baurechtszins (aushaftend seit 01.04.2016) beträgt mit der letzten Fälligkeit per 01.04.2019 EUR 1.637,18.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen: keine Lasten
Der Ersteher erwirbt im Zwangsversteigerungsverfahren – sofern nichts anderes angekündigt wird – grundsätzlich lastenfrei. Ausgenommen davon sind stets Lasten aus (Abgaben)bescheiden mit dinglicher Wirkung, weil solche Lasten auf den Ersteher übergehen.
Gericht: | BG St. Pölten |
Aktenzeichen: | 192 11 E 14/19i |
wegen: | Zwangsversteigerung einer Liegenschaft |
Letzte Änderung: | 25.10.2019 |
Versteigerungstermin: | am 14.01.2020 um 13:00 Uhr |
Versteigerungsort: | Bezirksgericht St. Pölten, Schießstattring 6, 3100 St. Pölten, Saal E55, Erdgeschoss |
Telefonkontakt: | 02742/809 |
Besichtigungszeit: | Die verpflichtete Partei hat die Besichtigung der Liegenschaft zu gestatten und für deren Zugänglichkeit zu sorgen (§ 176 Abs 1 EO). Die Festlegung eines Besichtigungstermins durch das Gericht erfolgt nur über rechtzeitigen schriftlichen Antrag gemäß § 176 Abs 2 EO. |
Ort und Zeit der Einsichtnahme: | Das Originalgutachten kann von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 15:30 Uhr bei der Servicestelle des Bezirks- und Landesgerichts St. Pölten eingesehen werden. |
Sonstiges: | Eine Mitteilung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 i.d.g.F. hat die verpflichtete Partei nicht abgegeben. Als VADIUM werden NUR Sparbücher angenommen (§ 147 EO). Jeder Bieter hat sich durch einen gültigen Lichtbildausweis und Nachweis der österreichischen Staatsangehörigkeit auszuweisen (Führerschein allein ist NICHT ausreichend !). Ausländischen Staatsangehörigen wird der Zuschlag nur vorbehaltlich der nachzureichenden Genehmigung durch die Ausländer-Grundverkehrsbehörde erteilt. Wenn Sie als Vertreter für eine andere Person mitbieten wollen, ist die Vorlage einer beglaubigten SpezialVOLLMACHT erforderlich; gegebenenfalls ist auch ein aktueller FIRMENBUCHAUSZUG mitzubringen. Nicht fachkundigen Personen wird empfohlen, vorher eine Versteigerung zu besuchen. |
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Grundbuch: | 19585 Stein-Eichberg |
EZ: | 151 |
Grundstücksnr.: | 90/6 |
BLNr: | 1 und 2 |
Liegenschaftsadresse: | Steiner Straße 3 |
PLZ/Ort: | 3386 Stein |
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