Zuschlag mit Überbot – Villenartiges Einfamilienhaus
BG Baden (040)
5 E 13/21d
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
03.02.2023
Die Liegenschaft(en) Grundbuch
04020 Mitterberg EZ 1240
Grundstücksnr. 257; BLNr. 1
2500 Baden, Flamminggasse 77
samt dem im Schätzungsprotokoll verzeichneten Zubehör wird/werden dem Meistbietenden auf Grund der Versteigerungsbedingungen um das Meistbot von 1.204.500,00 EUR zugeschlagen.
Überbote können binnen 14 Tagen nach dieser Verlautbarung bei diesem Gericht angebracht werden.
Das Überbot muss sich mindestens auf einen Betrag von 1.505.625,00 EUR stellen.
Achtung: Angesichts des Vorranges des Pfandrechtes C-LNr. 7 sind das Wohnungsgebrauchsrecht C-LNr. 5 und das Fruchtgenussrecht C-LNr. 6 gegebenenfalls unter Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen, also nur insoweit, als es nach der ihnen jeweils zukommenden Rangordnung in der Verteilungsmasse volle Deckung findet. Dabei ist jede der beiden Lasten einzeln zu betrachten. Eine endgültige Aussage kann diesbezüglich frühestens im Rahmen der Meistbotsverteilung getroffen werden. Zur Orientierung wird einstweilen auf die im Gutachten ausgewiesenen Werte hingewiesen.
Die BH Baden hat mitgeteilt, dass von ihr ein Vollstreckungsverfahren (Abbruchauftrag hins. Stützmauer und Löffelsteinmauer inkl. Anschüttung) anhängig ist und hat um entsprechende Mitteilung im Versteigerungsverfahren ersucht.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufforderung zur Stellung eines Überbots bereits am 26.1.2023 veröffentlicht wurde. (Fristbeginn)
Grundriss DG (135 KB)
Grundriss 1.OG (180 KB)
Grundriss KG (185 KB)
Grundriss EG (194 KB)
Die bewertungsgegenständliche Liegenschaft befindet sich an der Flamminggasse Nr. 77 in 2500 Baden und ist dem Grundbuchskörper der Katastralgemeinde KG 04020 Mitterberg mit der Einlagezahl EZ 1240 mit dem Grundstück 257 mit einer Grundstücksfläche von 1.739 m² zugeordnet. Diese Liegenschaft steht im Alleineigentum von Herrn M.
Auf der Liegenschaft befindet sich ein villenartiges Einfamilienhaus, welches mit Baubewilligung vom 10.06.1985 errichtet wurde. Die Endbeschau wurde am 27.02.2003 vorgenommen und am 26.03.2003 wurde die Benützungsbewilligung vom Bürgermeister als Baubehörde 1. Instanz erteilt.
Die Zufahrt erfolgt über den 4 m breiten Zufahrtsstreifen des Fahnengrundstückes über eine ansteigen-de Rampe mit einem Gefälle von 11,95 % mit einer anschließenden Zufahrt in das Kellergeschoss des Hauses. Das Einfamilienhaus in Hanglage besteht aus einem Kellergeschoss, einem Erdgeschoss, einem Obergeschoss und einem Dachboden.
Gemäß genehmigter Einreichplanung sollte der Dachboden als Rohdachboden ausgeführt sein, im Zuge der Befundaufnahme wurde ein vollausgebautes Dachgeschoß vorgefunden inkl. Aufenthalts- und Sanitär-räumen. Die Erschließung dieser Flächen erfolgt über die im Haus vorhandene Liftanlage bzw. eine ausziehbare Dachbodenfaltleiter im 1. Obergeschoß. Durch den konsenslosen Ausbau und die aktuell nicht gegebene Genehmigungsfähigkeit dessen wird der Rückbau des Ausbaus vorausgesetzt.
Im Kellergeschoß wurden seitens der Gutachterin erhöhte Nutzflächen als in der bewilligten Planunterlage vorgefunden, in einem Zweitermin wurden diese Flächen vermessen, um diese in die Bewertung mit-aufnehmen zu können. Die Genehmigungsfähigkeit dieser Flächen wurde nach Rücksprache mit dem Bauamt Baden als realistisch eingestuft, weshalb diese Flächen in die Bewertung mit aufgenommen wurden.
Die Wohnnutzfläche (exkl. Kellergeschoß, Verkehrsflächen und Technikräumen) beträgt rd. 268,12 m2 (gemäß Einreichplan vom Februar 1985). Das Kellergeschoß inkl. Garage (gemäß EP 1985 sowie Eigenvermessung der Gutachterin) beträgt 239,34 m², der Dachboden wurde ebenfalls im Zuge der Zweit-Befundung vermessen und zeigt eine Fläche von rd. 97,73 m². Die Ausstattung der Immobilie ist als hochwertig zu beschreiben.
Die Liegenschaft verfügt darüber hinaus über einen Garten mit zwei Terrassen sowie über eine Einfriedung, Einzäunung und ein Einfahrtstor mit Gegensprechanlage sowie Videoüberwachung.
Gemäß Lastenblatt C-LNr. 5 (Grundbuchsstand vom 19.07.2021) ist die Liegenschaft belastet mit einem lebenslangen Wohnungsgebrauchsrecht für Frau M. (gemäß Dienstbarkeitsbestellungs-vertrag vom 05.10.2009). Des Weiteren ist gemäß C-LNr. 6 die Liegenschaft mit einem Fruchtgenuss-recht zu Gunsten der B. Gesellschaft m.b.H. gemäß Dienstbarkeitsbestellungsvertrag vom 05.10.2009 belastet.
Der Gutachterin wurden keinerlei sonstige Miet- bzw. Bestandsrechte an dem Objekt angezeigt.
Details siehe Langgutachten!
Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:
Im bewertungsgegenständlichen Fall sind die Sanitäranlagen, die Küche, der Kamin im Erdgeschoß, das Natursteinregal, die vorhandene Sauna sowie die Aufzugsanlage zuzuordnen.
Sonstige Hinweise:
Gemäß genehmigter Einreichplanung sollte der Dachboden als Rohdachboden ausgeführt sein, im Zuge der Befundaufnahme wurde ein vollausgebautes Dachgeschoß vorgefunden inkl. Aufenthalts- und Sanitär-räumen. Die Erschließung dieser Flächen erfolgt über die im Haus vorhandene Liftanlage bzw. eine ausziehbare Dachbodenfaltleiter im 1. Obergeschoß. Durch den konsenslosen Ausbau und die aktuell nicht gegebene Genehmigungsfähigkeit dessen wird der Rückbau des Ausbaus vorausgesetzt.
Im Kellergeschoß wurden seitens der Gutachterin erhöhte Nutzflächen als in der bewilligten Planunterlage vorgefunden, in einem Zweitermin wurden diese Flächen vermessen, um diese in die Bewertung mit-aufnehmen zu können. Die Genehmigungsfähigkeit dieser Flächen wurde nach Rücksprache mit dem Bauamt Baden als realistisch eingestuft, weshalb diese Flächen in die Bewertung mitaufgenommen wurden.
Foto(s):
Dienststelle:
BG Baden (040)
Aktenzeichen:
5 E 13/21d
wegen:
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
Bekannt gemacht am:
02.12.2022
Versteigerungstermin:
am 24.01.2023 um 13:00 Uhr
Versteigerungsort:
Bezirksgericht Baden, Conrad v.Hötzendorf Pl. 6, 2500 Baden, Saal 5, 1.Stock
Sonstiges:
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
keine Lasten
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Achtung: Angesichts des Vorranges des Pfandrechtes C-LNr. 7 sind das Wohnungsgebrauchsrecht C-LNr. 5 und das Fruchtgenussrecht C-LNr. 6 gegebenenfalls unter Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen, also nur insoweit, als es nach der ihnen jeweils zukommenden Rangordnung in der Verteilungsmasse volle Deckung findet. Dabei ist jede der beiden Lasten einzeln zu betrachten. Eine endgültige Aussage kann diesbezüglich frühestens im Rahmen der Meistbotsverteilung getroffen werden. Zur Orientierung wird einstweilen auf die im Gutachten ausgewiesenen Werte hingewiesen.
Die BH Baden hat mitgeteilt, dass von ihr ein Vollstreckungsverfahren (Abbruchauftrag hins. Stützmauer und Löffelsteinmauer inkl. Anschüttung) anhängig ist und hat um entsprechende Mitteilung im Versteigerungsverfahren ersucht.
Grundbuch:
04020Â Mitterberg
EZ:
1240
Grundstücksnr.:
257
BLNr:
1
Liegenschaftsadresse:
Flamminggasse 77
PLZ/Ort:
2500Â Baden