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Bad Schallerbach

Zur Versteigerung steht eine charmante 2-Zimmer-Wohnung in der Ziegeleistraße 4, im idyllischen Kurort Bad Schallerbach. Das Objekt befindet sich auf einem Grundstück von insgesamt 1.170 m² und bietet eine Wohnfläche von 40,79 m².

Ortsbeschreibung: Bad Schallerbach, ein malerischer Ort im Herzen von Oberösterreich, ist besonders für seine heilenden Thermalquellen und Wellnessangebote bekannt. Die Gemeinde verströmt eine ruhige und erholsame Atmosphäre, umgeben von sanften Hügeln und grünen Wäldern. Ein Spaziergang durch Bad Schallerbach führt Sie an liebevoll gepflegten Parkanlagen, kleinen Cafés und Boutiquen vorbei. Die hervorragende Infrastruktur mit Geschäften des täglichen Bedarfs, Schulen und Ärzten macht den Ort zusätzlich attraktiv. Dank seiner guten Verkehrsanbindung sind auch größere Städte wie Linz schnell zu erreichen.

Objektdetails:

  • Schätzwert der Wohnung: 68.000,00 EUR.
  • Zusätzlich zur Wohnung gehört ein Kellerabteil, dessen Wert nicht gesondert festgestellt wurde.
  • Das Vadium, also die Sicherheitsleistung zur Teilnahme an der Versteigerung, beträgt 6.800,00 EUR.
  • Das geringste Gebot, bei dem die Versteigerung starten wird, ist auf 34.000,00 EUR festgelegt.
Grundstücksgröße: 1.170 m²
Objektgröße: 40,79 m²

Schätzwert: 68.000,00 EUR
Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs: Kellerabteil
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: nicht festgestellt
Vadium: 6.800,00 EUR
Geringstes Gebot: 34.000,00 EUR

Sonstige Hinweise:

-Das Schätzungsgutachten ist aus der Ediktsdatei zu ersehen.
-Der Verpflichtete hat nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes dem Exekutionsgericht mitgeteilt, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z.9 lit. a UStG verzichtet.
– Ein Besichtigungstermin wird nur über Antrag der betreibenden Partei oder eines Interessenten festgesetzt.
– Es ergeht die Aufforderung, bei Anmeldung einer Forderung gleichzeitig bekanntzugeben, auf welches Konto – Bankinstitut mit Adresse, IBAN und BIC – ein allfälliger Zuweisungsbetrag überwiesen werden soll.
– Ein Bieter hat zum Versteigerungstermin einen amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen. Angebote eines Vertreters dürfen nur zugelassen werden, wenn dessen Vertretungsbefugnis durch öffentliche Urkunden oder durch öffentlich beglaubigte Vollmacht nachgewiesen ist. Die Vollmacht muss eine besondere, zumindest auf die Gattung des Geschäfts, also auf das Bieten in der Zwangsversteigerung, lautende sein. Vertreter einer OG, KG, AG oder sonstigen handelsrechtlichen Gesellschaft oder Genossenschaft oder Erwerbsgesellschaft müssen neben der Vollmacht noch einen Firmenbuchauszug oder eine Bestätigung des Firmenbuchgerichts beibringen, damit die Vertretungsbefugnis derjenigen, die die Vollmacht ausgestellt haben, dargetan wird. Tritt als Bieter ein Verein oder eine sonstige Körperschaft auf, die lediglich in den Vormerkungen der Verwaltungsbehörde in Evidenz gehalten wird, so muss die einschreitende Person ihre Vertretungsbefugnis durch eine Bestätigung der Verwaltungsbehörde dartun.
– Der Liegenschaftserwerb unterliegt dem OÖ Grundverkehrsgesetz.

– Gemäß § 27 Abs 1 WEG 2002 besteht an jedem Miteigentumsanteil in dem durch § 216 Abs 1 Z 3 EO bestimmten Ausmaß ein gesetzliches Vorzugspfandrecht zu Gunsten der Forderungen der Eigentümergemeinschaft gegen den Eigentümer des Anteils und der Rückgriffsforderungen eines anderen Wohnungseigentümers aus der Inanspruchnahme von dessen Haftung nach dem WEG. Nach § 27 Abs 3 WEG 2002 ist die durch das Vorzugspfandrecht besicherte Forderung im Fall einer Zwangsversteigerung des Miteigentumsanteils durch Barzahlung zu berichtigen, soweit sie in der Verteilungsmasse Deckung findet, ansonsten aber vom Ersteher ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen.
– Ob zum Zeitpunkt der Versteigerung eine Verpflichtung zur Einhaltung allfälliger COVID-Maßnahmen besteht, entnehmen Sie bitte zeitnah zum Termin der Ediktsdatei, wo diese nach Erlassung umgehend veröffentlicht werden. Derzeit bestehen keine Maßnahmen.


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Langgutachten:

Gutachten Brandmair (2344 KB)

Lageplan:

Lageplan (624 KB)

Grundriss(e):

Grundriss W 24 (102 KB)

Foto(s):

Dienststelle:

BG Grieskirchen (440)

Aktenzeichen:

7 E 11/22b

wegen:

Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum

Bekannt gemacht am:

14.07.2023

Versteigerungstermin:

am 12.10.2023 um 09:30 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Grieskirchen, EG, Saal Nr. 6

Sonstiges:

Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
– Dienstbarkeit der Erdkabelleitung gem Pkt 1 2 Dienstbarkeitsvertrag 1977-12-20 hins Gst 693/26 für Oberösterreichische Kraftwerke Aktiengesellschaft (C-LNr 16a)
– Gemäß § 27 Abs 1 WEG 2002 besteht an jedem Miteigentumsanteil in dem durch § 216 Abs 1 Z 3 EO bestimmten Ausmaß ein gesetzliches Vorzugspfandrecht zu Gunsten der Forderungen der Eigentümergemeinschaft gegen den Eigentümer des Anteils und der Rückgriffsforderungen eines anderen Wohnungseigentümers aus der Inanspruchnahme von dessen Haftung nach dem WEG. Nach § 27 Abs 3 WEG 2002 ist die durch das Vorzugspfandrecht besicherte Forderung im Fall einer Zwangsversteigerung des Miteigentumsanteils durch Barzahlung zu berichtigen, soweit sie in der Verteilungsmasse Deckung findet, ansonsten aber vom Ersteher ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen.


Grundbuch:

44030 Schönau

EZ:

912

Grundstücksnr.:

693/26

BLNr:

106

Liegenschaftsadresse:

Ziegeleistraße 4

PLZ/Ort:

4701 Bad Schallerbach


Veröffentlicht unter bis 100.000 Euro, Eigentumswohnung, Linz, Oberösterreich, Österreich

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