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Finanzierung bei Zwangsversteigerungen

Verbraucher, die eine Immobilie aus einer vom Amtsgericht durchgeführten Versteigerung kaufen möchten, benötigen in der Regel eine Finanzierung. Um eine derartige Gelegenheit zum Kauf 2921eines Hauses oder einer Eigentumswohnung nutzen zu können, sollten sich Interessenten rechtzeitig um einen Kredit bemühen.

 

Immobilien zu Schnäppchenpreisen

 

Kreditinstitute verlangen bei einer Baufinanzierung in Österreich, dass der Eigentümer zu ihren Gunsten eine dingliche Sicherheit ins Grundbuch eintragen lässt. Sobald der Kreditnehmer immobilienfinanzierungseinen Verpflichtungen zur Zahlung von Tilgung und Zinsen über einen längeren Zeitraum nicht nachkommt, können Banken dieses Recht in Anspruch nehmen. Sie führen zu diesem Zweck meist eine öffentliche Versteigerung durch, um die Eigentumswohnung oder der Haus zu verkaufen. Aus dem erzielten Verkaufserlös bedienen die Kreditgeber ihre Ansprüche. Bei diesen Zwangsversteigerungen ergeben sich attraktive Chancen, Immobilien zu sehr günstigen Preisen zu erwerben. In vielen Fällen erfolgt der Verkauf zu einem Preis, der deutlich unter dem Verkehrswert des Objekts liegt. Mit etwas Glück können Erwerber auf diese Weise Häuser oder Wohnungen um 30 Prozent günstiger als vergleichbare Immobilien aus einem freihändigen Verkauf bekommen.

 

Die Vorbereitung eines Immobilienkaufs aus einer Zwangsversteigerung

 

Um sich einen zutreffenden Eindruck von dem Haus oder der Eigentumswohnung zu verschaffen, nehmen Kaufinteressenten Einblick in die beim zuständigen Amtsgericht ausliegenden Unterlagen. Außerdem besichtigen sie die Immobilie zumindest von außen und ziehen weitere Erkundigungen über das Objekt ein. Es ist empfehlenswert, einen Bausachverständigen zu Rate zu ziehen. Darüber hinaus sollten die Teilnehmer an einer Versteigerung ein Finanzierungskonzept aufstellen. Dabei ist zu beachten, dass üblicherweise eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 Prozent des veröffentlichten Verkehrswerts vor dem Beginn der Versteigerung beim Amtsgericht in bar zu hinterlegen ist. Dies erfolgt in Form eines von der Bank bestätigten Schecks.

 

Die Finanzierung der ersteigerten Immobilie

 

Nachdem ein Interessent in der Bieterstunde den Zuschlag erhalten hat, gehen alle mit der Immobilien verbundenen Rechte und Pflichte sofort auf ihn über. Er ist verpflichtet, den Kaufpreis innerhalb einer Frist von sechs Wochen ans Amtsgericht zu überweisen. Das Gericht verzinst den ausstehenden Betrag ab Versteigerungsdatum mit vier Prozent p.a. Idealerweise vereinbaren die Käufer bereits im Vorfeld des Kaufs einen Kreditrahmen mit ihrer Bank, den sie schnell nutzen können. Darin sind auch die beim Erwerb anfallenden Nebenkosten sowie Kosten für eventuell erforderliche, dringende Reparaturarbeiten miteinzubeziehen.

 

 

 

 

Bildquellenangabe: Esther Stosch/pixelio.de

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