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Zell am See Wohnung

Die Wohnung befindet sich im Mehrfamilienwohn in Zell am See. Das Haus wurde 1986 fertiggestellt. Die Wohnung liegt im 5.OG (kein Lift im Haus) und ist nord- und ostseitig ausgerichtet. Durch Baumassnahmen im Jahr 2001 in der Nachbarschaft wurde das Gebäude beschädigt, es sind starke Risse und Sprünge in der ganzen Wohnung sichtbar. Die Wohnung ist in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Zur Wohnung gehört noch ein Parkplatz Nr. 228 vor dem Haus.


Sonstige Hinweise:
Trotz Nachfrage beim Bauamt sowie bei der Hausverwaltung konnte nicht zweifelsfrei geklärt werden, ob die Setzungsschäden aus dem Jahr 2000 endgültig behoben wurden und es nach menschlichem Ermessen ausgeschlossen werden kann, dass künftig noch weitere Schäden auftreten.

Gericht:
BG Zell am See

Versteigerungsort:
Bezirksgericht Zell am See

Sonstiges:
Versteigerung gem. § 352 ff EO
Zu der zu versteigernden Wohnung gehört kein Zubehör
Soweit die Lasten nicht durch das Meistbot gedeckt sind, müssen sie jedenfalls ohne Anrechnung auf das Meistbot übernommen werden.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Ein amtlicher Lichtbildausweis und ein Staatsbürgerschaftsnachweis, gegebenenfalls ein Firmenbuchauszug, bzw. eine Spezialvollmacht sind mitzubringen.
Das Vadium kann nur in Form von inländischen Sparurkunden erlegt werden.
In die auf das Exekutionsobjekt bezugnehmenden Unterlagen, insbesondere das Sachverständigengutachten, kann bei angeführtem Gericht Einsicht genommen und gegen Kostenersatz eine Ablichtung desselben angefordert werden.
Zur Nachricht
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung dem Gericht mitzuteilen, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden können.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.


 


Veröffentlicht unter 1-Abgelaufen oder Abgesagt, Eigentumswohnung, Salzburg
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