1 Wohnung Graz
Vermietete, lt. Nutzwertgutachten ca. 32 m² große Wohnung im DG (ohne Lift), bestehend aus Vorraum/Küche, Dusche, Wohn- Schlafraum; das WC befindet sich außerhalb des Wohnungsverbandes.
Grundstücksgröße:
659 m²
Objektgröße:
32,83 m²
Schätzwert:
20.500,00 EUR
Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:
Küchenzeile, einfache Wohnzimmereinrichtung
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:
500,00 EUR
Vadium:
2.050,00 EUR
Geringstes Gebot:
10.250,00 EUR
Gericht:
BG Graz-Ost
Aktenzeichen:
631 244 E 256/10v
wegen:
Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils
Letzte Änderung:
11.11.2011
Versteigerungstermin:
am 15.12.2011 um 11:00 Uhr
Versteigerungsort:
Bezirksgericht Graz-Ost, Radetzkystr. 27, 8010 Graz, Saal G/Erdgeschoss
Telefonkontakt:
Tel.: 0316/8074 4206
Sonstiges:
Es besteht die Möglichkeit, das gegenständliche Objekt zu besichtigen. Die Besichtigung muss mindestens 14 Tage vor dem Versteigerungstermin bei Gericht beantragt werden.
Dieses Schreiben muss enthalten, ob von Haus aus ein Schlosser beigezogen werden soll, falls die zu besichtigende Wohnung /Haus etc. am Besichtigungstermin versperrt vorgefunden wird.
Wird dementsprechend bei der Besichtigung ein Schlosser beigezogen, auch wenn die Besichtigung ohne Schlosser stattfinden hätte können, so muss die antragstellende Partei die Kosten des Schlosserdienstes trotzdem bezahlen.
Wenn nur eine Besichtigung (ohne Schlosser) beantragt wird, geht der Gerichtsvollzieher, welcher die Besichtigung durchführt, nur vor Ort und besteht bei dem gegenständlichen Objekt , welches nicht zugänglich ist, dann keine Möglichkeit der Besichtigung.
Langgutachten im Internet abrufbar. Weitere Auskünfte erteilt auch der Vertreter der betreibenden Partei (EG Grundbuch 63108 Andritz) Dr. Ulrich Daghofer, RA, Tel.: 0316/722295
Grundbuch:
63108 Andritz
EZ:
347
Grundstücksnr.:
.301 748/10
BLNr:
23
Liegenschaftsadresse:
Neugasse 5
PLZ/Ort:
8045 Graz
Sonstige Hinweise:
Es wird empfohlen, in das beim Bezirksgericht Graz-Ost erliegende Langgutachten samt Beilagen Einsicht zu nehmen !
Der Verpflichtete hat dem Exekutionsgericht gegenüber keine Mitteilung nach § 6 Abs. 1 Z. 9 lit. a UStG 1994 abgegeben. Das Vadium kann nur in Form einer Sparurkunde (ausschliesslich Sparbuch) erlegt werden.
