Menü Schließen

Berndorf Haus

Gemäß Einreichunterlagen wurde der Bewertungsgegenstand „Wohnhaus“ mit Baubewilligungsbescheid vom 18.09.1972 (GZ: 53/4-1972) errichtet. Die Benützungs-bewilligung wurde am 29.12.1986 (GZ: 53/4-1972) erstellt. Am Tag der Befundaufnahme präsentierte sich der Bewertungsgegenstand „Wohnhaus“ in einem durchschnittlich erhaltenen Zustand. Angrenzend an die Nordfassade wurde ein Carport errichtet. Das Wohngebäude besteht lt. Einreichplan aus Kellergeschoss, Erdgeschoss und Dachgeschoss mit darüberliegendem Spitzboden. Das Carport wurde eingeschossig in einer Holzkonstruktion ausgeführt. Das Wohngebäude wurde mit einem Satteldach mit einer harten Eindeckung errichtet. Die Außenwände und die Geschoßdecken wurden massiv ausgeführt. Für die Vorsorgeheizung wurde ein Kamin errichtet. Die Beheizung erfolgt über eine Zentralheizungsanlage. Das Gebäude verfügt im Erdgeschoss über eine überdachte Terrasse und einen Zubau.

Bauweise – Wohngebäude: Massivbauweise
Hauptstiege: Massiv (Kunststeinbelag)
Dach: Satteldach mit harter Eindeckung
Aufzugsanlage: keine
Decken: massiv, teilw. verputzt, gemalt, mit einer Holzschalung versehen bzw. teilw. roh
Außenwände: massiv aus Ziegelmauerwerk, verputzt
Hauseingangstüren: Metall-Türe mit Glasausschnitt o.ä.
Innenwände: verputzt und teilw. gemalt, gefliest bzw. Holzschalungsbrettern versehen
Böden: Keramik, Parkett, Laminat, Kunststein, Naturstein, Teppich, PVC u.ä. bzw. roh
Innentüren: Holztüren mit Holzzargen bzw. Metalltüren
Sonnenschutz: teilw. Rollläden
Balkontüre: Holz
Fenster: überwiegend Holzfenster
Terrasse: Holzkonstruktion mit Überdachung
Heizung: Zentralheizungsanlage mit Konvektoren
Installationen: Standard
Sanitärräume: Badewanne, Dusche, WC, Waschbecken
Küche: Kochfeld, Kühl-Gefrierschrank, Backrohr, Geschirrspüler, Spüle mit Armaturen
Sonstiges: Die Liegenschaft wurde teilw. eingefriedet. Im Erdgeschoss wurde eine teilw. überdachte Terrasse bzw. ein Zubau mit einer Holzkonstruktion errichtet. Die Garage wurde an der Nordfassade errichtet. Über der Garage wurde ein Dachraum errichtet. Für diese Anbauten bzw. Umbauten konnte keine Bewilligung erhoben werden. Es besteht Sanierungs- bzw. Reparaturrückstau. Im Wohnzimmer wurde ein Kaminofen errichtet.
Bauweise – Nebengebäude: Holzbauweise
Dach: geneigt, harte Eindeckung
Böden: befestigt
Bauweise – Carport: Holzbauweise
Dach: gering geneigt, harte Eindeckung
Böden: befestigt
Das Vorhandensein von Mängeln im Bereich der baulichen Anlagen (Risse, Feuchtigkeit, etc.) bzw. der haustechnischen Anlagen und der Ausstattung kann nicht ausgeschlossen werden!

[mappress mapid=“687″]
Grundstücksgröße: 1.230 m²
Objektgröße: 139,85 m²

Schätzwert: 254.500,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Bei der Befundaufnahme konnte folgendes Zubehör identifiziert werden:
Küche: Kochfeld, Kühl-Gefrierschrank, Backrohr, Geschirrspüler, Spüle mit Armaturen

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: 500,00 EUR
Vadium: 25.450,00 EUR
Geringstes Gebot: 127.250,00 EUR

Sonstige Hinweise:

Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:C-LNr. 2 a
In Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:Wohnungsgebrauchsrecht zu C-LNr. 12 a
Es wird empfohlen, in das beim Bezirksgericht Graz-Ost erliegende Langgutachten samt Beilagen Einsicht zu nehmen !
Der/Die Verpflichtete hat dem Exekutionsgericht gegenüber keine Mitteilung nach § 6 Abs. 1 Z. 9 lit. a UStG 1994 abgegeben.
Das Vadium kann nur in Form einer Sparurkunde (ausschließlich Sparbuch) erlegt werden.
„Der Zutritt zum Gerichtsgebäude ist für Besucher:innen öffentlicher Verhandlungen generell sowie für Sachverständige und Dolmetscher:innen aufgrund einer richterlichen Anordnung ausschließlich bei Vorliegen eines aktuellen 3G-Nachweises (§ 2 Abs 2 6. COVID-19-SchuMaV) zulässig. Dieser ist beim Betreten des Gebäudes (dem Sicherheitsdienst oder einer anderen von der Dienststellenleitung beauftragten Person) vorzuweisen.“
„Es wird darum ersucht, zur Verhandlung einen aktuellen Nachweis eines negativen Testergebnisses („nicht nachgewiesen“) mitzubringen (72 Stunden für PCR-Tests und 24 Stunden für Antigen-Tests).
Der Zutritt zum Gerichtsgebäude ist für Besucher:innen öffentlicher Verhandlungen ausschließlich bei Vorliegen eines aktuellen 3G-Nachweises (§ 2 Abs 2 6. COVID-19-SchuMaV) zulässig. Dieser ist beim Betreten des Gebäudes (dem Sicherheitsdienst oder einer anderen von der Dienststellenleitung beauftragten Person) vorzuweisen.“
Aufgrund der aktuellen Corona – Pandemie gelten derzeit – es kann sich bis zum eigentlichen Termin allenfalls eine Änderung ergeben ! – im gesamten Gerichtsgebäude die von der Bundesregierung erlassenen Schutzvorschriften und Hygieneregeln . Zu anderen Personen ist daher ein Sicherheitsabstand von 2 Metern ( Achtung : Es können tagesaktuell andere Distanzen gelten !!- mehr oder weniger ) einzuhalten , und es ist auf die Handhygiene zu achten .
Im Gerichtsgebäude besteht derzeit die Pflicht , einen Mund-Nasen-Schutz ( derzeit kein Gesichtsvisier ! ) zu verwenden – Achtung : Es kann zum Termin der Verhandlung nach Lage der Pandemiesituation auch ein Standard FFP 2 oder höher , aber auch geringer / = einfacher Mund/Nasenschutz ) erforderlich sein – , wobei Sie ersucht werden , dann Ihre eigene dann jeweils erforderliche Schutzmaske , so sie vorgeschrieben ist , selbst mitzubringen .
Das Abnehmen der Schutzmaske darf nur erfolgen , wenn der Richter , der die Verhandlung leitet , die Abnahme der Schutzmaske gestattet oder anordnet .
Bitte betreten Sie das Gerichtsgebäude frühestens 25 Minuten vor dem angegebenen Termin .
Den Anweisungen des Sicherheitspersonales bei den Zutrittskontrollen ist unbedingt Folge zu leisten.
Diese genannten Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz . Danke für Ihr Verständnis !


Langgutachten:

Langgutachten (pdf) (5280 KB)

Lageplan:

nicht verfügbar

Grundriss(e):

Plan 2 (832 KB)
Plan 1 (911 KB)
Plan 4 (928 KB)
Plan 3 (821 KB)

Foto(s):

Dienststelle:

BG Graz-Ost (631)

Aktenzeichen:

244 E 77/21m

wegen:

Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils

Bekannt gemacht am:

10.02.2022

Versteigerungstermin:

am 04.04.2022 um 11:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Graz-Ost, Radetzkystraße 27, 8010 Graz, Saal G/EG

Telefonkontakt:

0316/8074 4206

Sonstiges:

Es besteht die Möglichkeit, das gegenständliche Objekt zu besichtigen.
Für die Teilnahme am Besichtigungstermin ist keine Anmeldung erforderlich !
Die Besichtigung muss mindestens 3 Wochen vor dem Versteigerungstermin bei Gericht beantragt werden.
Dieses Schreiben muss enthalten,ob von Haus aus ein Schlosser beigezogen werden soll, falls die zu besichtigende Wohnung/Haus etc. am Besichtigungstermin versperrt vorgefunden wird. Wird dementsprechend bei der Besichtigung ein Schlosser beigezogen, auch wenn die Besichtigung ohne Schlosser stattfinden hätte können,so muss die antragstellende Partei die Kosten des Schlosserdienstes trotzdem bezahlen.
Wenn nur eine Besichtigung (ohne Schlosser) beantragt wird, geht der Gerichtsvollzieher , welcher die Besichtigung durchführt, nur vor Ort und besteht bei dem gegenständlichen
Objekt, welches nicht zugänglich ist, dann keine Möglichkeit der Besichtigung.


Grundbuch:

63205 Berndorf

EZ:

338

Grundstücksnr.:

351/3

BLNr:

2,3

Liegenschaftsadresse:

Berndorf 87

PLZ/Ort:

8151 Hitzendorf


Veröffentlicht unter bis 500.000 Euro, Einfamilienhaus, Österreich, Steiermark

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Versteigerungs Katalog aus Österreich