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Traismauer Einfamilienhaus

Die ggst. Liegenschaft besteht aus dem Grundstück Nr. 10575/5, ist eben gelegen, nahezu rechteckig figuriert, hat eine Grundstücksfläche gem. Grundbuch von insgesamt 401 m² und ist mit einem Wohngebäude bebaut. Das Wohngebäude verfügt über eine Wohnnutzfläche von rd. 100 m² (inkl. Wintergarten) im Erdgeschoß sowie über eine Nutzfläche von rd. 90 m² im Kellergeschoß, somit über eine Gesamtnutzfläche von rd. 150 m².
Lage: gut bis durchschnittlich
Grundstücksgröße: ungünstig
Grundstückskonfiguration: gut
Größe Wohngebäude: durchschnittlich
Konfiguration Wohngebäude: ungünstig
Ausstattung und Erhaltung: durchschnittlich, veraltet
Die ggst . Liegenschaft ist durch eine Dienstbarkeit (elektrische Leitung), ein Wohnungsgebrauchsrecht und ein Ausgedinge belastet. Diese Lasten werden gesondert bewertet.

 

Sonstige Hinweise:
Eine detaillierte Beschreibung ist dem Langgutachten zu entnehmen.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Die beiden im Grundbuch unter CLNr 19a und 17a eingetragenen Lasten des Wohnungsgebrauchsrechts und des Ausgedinges sind in Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen:
Das heißt, dass sie zu löschen sind, wenn sie nicht einmal mit einem Teilbetrag im Meistbot Deckung finden.
Anderenfalls sind sie vom Ersteher zu übernehmen und der Ersteher hat die Last des Wohnungsgebrauchsrechts und des Ausgedinges nach dem Inhalt des Übergabsvertrages ab dem Zuschlagstag voll zu tragen. Die Lasten bleiben im Falle der vollen Deckung längstens aufrecht, bis sie infolge Todes des Berechtigten oder aus anderen Gründen erlöschen oder im Falle der teilweisen Deckung bis zum gänzlichen Aufbrauchen des Deckungskapitals aufrecht. Als Gegenleistung erhält der Ersteher in beiden Fällen seine Leistungen aus den Zinsen des aus dem Meitsbots(rest) zu bildenden Deckungskapitals (gegebenenfalls auch einen Ergänzungsbetrag aus dem Meistbotsrest) zugewiesen.
Sobald allerdings bei nur teilweiser Deckungdas Deckungskapital aufgrund der zuzweisenden Zinsen bzw. eines Ergänzungsbetrages aufgebraucht ist, sind die Lasten über Antrag des Erstehers zu löschen!
Nähere Belehrungen zu diesem Thema erfolgen ausschließlich in der Versteigerungstagsatzung!

Gericht:
BG St. Pölten

Versteigerungsort:
Bezirksgericht St. Pölten

PLZ/Ort:
3133 TRAISMAUER

Veröffentlicht unter 1-Abgelaufen oder Abgesagt, Einfamilienhaus
Versteigerungs Katalog aus Österreich