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Forward-Darlehen

Jetzigen Niedrigzins sichern und trotzdem erst später bauen

In Zeiten mit Niedrigzinsen entschließen sich viele Deutsche, ihren Traum von den eigenen vier Wänden wahr werden zu lassen. Doch dies scheitert nicht selten daran, dass die Traumimmobilie nicht gefunden wird oder der zur Finanzierung notwendige Bausparvertrag noch nicht zuteilungsreif ist. Dann beginnt das Pokerspiel: Wird noch weiter gesucht, kann es sein, dass die Zinsen wieder steigen. Doch mit einem Forward-Darlehen kann man sich das niedrige Zinsniveau sichern und bis zu fünf Jahre später bauen.

Niedrige Zinsen sichern – auch wenn die alte Hypothek erst in fünf Jahren ausläuft!

Aber auch, wer bereits eine Immobilie erworben hat und zu den heutigen Zinsen anschließend weiter finanzieren will, ist mit dem Abschluss eines Forward-Darlehens gut beraten. Die fest vereinbarten Zinsen liegen nur geringfügig über den Konditionen für ein gewöhnliches Hypothekendarlehen. Baudarlehen mit einer zehnjährigen Laufzeit sind bereits ab 2,5 Prozent zu haben. Endet nun ein altes Immobiliendarlehen beispielsweise in zwei Jahren, kann sich der Eigentümer bereits jetzt mit solch einem Darlehen die aktuell günstigen Zinsen sichern.

In der Regel lassen sich die Banken den garantierten Zins über einen längeren Zeitraum mit einem Aufschlag von rund 0,03 Prozent bezahlen. Diese fallen in einigen Fällen erst ab dem siebten Monat nach Kreditzusage an. Wenn der alte Kredit dann ausläuft, schließt sich ein Forward-Darlehen lückenlos an die alte Finanzierung an – dies funktioniert bis zu fünf Jahre später.

Doch dies hat durchaus auch eine Kehrseite – denn ein Forward-Darlehen sollte nur abgeschlossen werden, wenn sich der Darlehensnehmer sicher ist, dass die Zinsen nicht weiter fallen. Denn sinken die Zinsen, profitiert die Darlehensbank und nicht der Kreditnehmer.

Umschuldung – laufende Finanzierung umwandeln und zu aktuellen Konditionen finanzieren

Immobilienbesitzer, die vor einigen Jahren zu hohen Hypothekenzinsen finanziert haben, ärgern sich heute schwarz. Doch auch bei einer laufenden Finanzierung gibt es die Möglichkeit, die jetzigen niedrigen Darlehenszinsen durch eine Umschuldung zu nutzen. Doch wie schuldet man richtig um?

Läuft der alte Kredit schon länger, so ist eine Umschuldung recht unkompliziert. Denn nach zehn Jahren Laufzeit kann der Kreditnehmer das gesetzlich vereinbarte Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen und den alten Immobilienkredit durch einen neuen ablösen. Anders sieht es aus, wenn das Darlehen noch jünger ist, denn gewöhnlich fallen bei einer vorzeitigen Kündigung Vorfälligkeitszinsen an. Nur in Ausnahmefällen kann man sich hier mit der alten Bank einigen und diese verzichtet auf ihren Anspruch. Hier ist Verhandlungsgeschick gefragt!

sf11/13

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