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Zwangsversteigerung in Wien Favoriten

Beschreibung (WE): Man gelangt über eine einflügelige Metalleingangstüre mit Glaslichte, darüber befindet sich das Außengerät einer Klimaanlage, zunächst in den straßenseitigen Verkaufsraum: Laminat- bzw. Fertigparkettboden, Wände und Decke gemalt, ein E-Heizgerät. Ein weiterer Zugang in das gutachtensgegenständliche Lokal erfolgt über eine einflügelige Eingangstüre vom allgemeinen Stiegenhaus. Rechterhand der Wohnungseingangstüre befindet sich im Verkaufsraum die Sprechanlagenstelle, darunter das Raumthermostat.
Vom hinteren Bereich des Verkaufsraumes wurde in Leichtbauweise ein Archivbereich mit Duschgelegenheit – zugänglich über eine einflügelige Türe – abgetrennt. Teppichbodenbelag, Wände und Decke gemalt. Linkerhand der Eingangstüre befinden sich eine Einbaudusche mit Duscharmatur und Duschverkleidung sowie ein Waschtisch mit Armatur. Die Wände im Sanitärbereich sind umlaufend verfliest. Die Warmwasseraufbereitung erfolgt über ein E-Speichergerät (Marke Tyrolia) mit Armaturen, die Entlüftung linkerhand der Eingangstüre über ein Gitter in einen Kamin. Die natürliche Belichtung besteht über drei Glaslichten oberhalb der Eingangstüre bzw. im Bereich Raumtrennung.
Die Beheizung des gutachtensgegenständlichen Objektes erfolgt über ein elektrisch betriebenes Heizgerät im Verkaufsraum (Marke: Vaillant-Witte).
Die dem gutachtensgegenständlichen Geschäftslokal zugeordnete WC-Anlage ist außerhalb des Objektes, jedoch unmittelbar daran angrenzend gelegen und vom allgemeinen Stiegenhausgang über eine einflügelige Türe mit Türschlitzen zugänglich: Fliesenfußboden, Wände bis zirka 1,50 m Höhe verfliest, eine Toilettenanlage, eine Entlüftung.
Grundstücksgröße: 725 m²
Objektgröße: 28,75 m²


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Gericht: BG Favoriten
Aktenzeichen: 011 24 E 77/08a
wegen: Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils
Letzte Änderung: 15.07.2010
Versteigerungstermin: am 10.9.2010 um 09:00 Uhr
Versteigerungsort: Bezirksgericht Favoriten, 1.Stock, Saal II
Telefonkontakt: 01/60148 DW 1220
Ort und Zeit der Einsichtnahme: Mo. bis Fr. 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
2.Stock, Zimmer 226
mit einem gültigen Lichtbildausweis
Sonstiges: Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: Die durch das Wohnungseigentum bewirkten Beschränkungen sowie die in der Verteilungsmasse nicht Deckung findenden Forderungen der Eigentümergemeinschaft gemäß § 27 WEG.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium beträgt: EUR 2.786,00 und kann nur in Form von Sparurkunden erlegt werden.
Auf das Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz wird hingewiesen.
Ein amtlicher Lichtbildausweis und ein Staatbürgerschaftsnachweis, gegebenenfalls ein Firmenbuchauszug bzw eine Spezialvollmacht sind mitzubringen.
Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht gegenüber keine Mitteilung nach § 6 Abs 1 Z 9 lit a UstG 1994 abgegeben.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
Zur Nachricht
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.
Bei dem umstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich. Das Gutachten und eine Kurzfassung sind in der Ediktsdatei ersichtlich.
Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Simultanpfandgläubiger und der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt würden.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.

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Grundbuch: 01102 Inzersdorf Stadt
EZ: 409
Grundstücksnr.: 819/51
BLNr: 28
Liegenschaftsadresse: Fernkorngasse 42, Sonnleithnergasse 41
PLZ/Ort: 1100 Wien

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Schätzwert: 27.860,00 EUR
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: kein Zubehör
Vadium: 2.786,00 EUR
Geringstes Gebot: 13.930,00 EUR

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Kurzgutachten: Kurzgutachten Geschäftslokal 1
Langgutachten: Langgutachten pdf (495 KB)
Lageplan: Lageplan (38 KB)
Grundriss(e): Grundriss (77 KB)

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