Immobilien Suche

Blogverzeichnis Blogverzeichnis - Blog Verzeichnis bloggerei.deBlog Top Liste - by TopBlogs.dewww.beliebtestewebseite.de

edikte

Versteigerung 1 von 2512345678910...20...Letzte »

6100 Seefeld

siehe Langgutachten

Grundstücksgröße:
9.405 m²

Objektgröße:
32,00 m²


Schätzwert:

53.100,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

5.310,00 EUR

Geringstes Gebot:

53.100,00 EUR


Sonstige Hinweise:
Auf das auch beim Bezirksgericht Innsbruck, Museumstraße 34, Zimmer 420 im 4. Stock zur Einsichtnahme von 8.00 bis 12.00 Uhr aufliegende Gutachten wird hingewiesen.
Gutachten von SV Ing. Gerhard Bloch
www.sv-bloch.com


Gericht:
BG Innsbruck

Aktenzeichen:
811 20 E 73/11s

wegen:
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum

Letzte Änderung:
04.01.2012

Versteigerungstermin:
am 08.02.2012 um 09:00 Uhr

Versteigerungsort:
Bezirksgericht Innsbruck, Museumstraße 34 (Europahaus) VH-Saal 107 im 1. Stock

Telefonkontakt:
0512 / 5930 – 864 Herr Diplomrechtspfleger Linder

Besichtigungszeit:
Freitag, 3. Februar 2012 von 14.00 bis 15.00 Uhr
Der Besichtigungstermin findet ohne Beisein eines Gerichtsabgeordneten statt !

Ort und Zeit der Einsichtnahme:
ausnahmslos von 8.00 bis 12.00 Uhr

Sonstiges:
Es ging keine Mitteilung gemäß § 6/1 Ziff. 9 a UStG 1994 vom Verpflichteten ein.


Grundbuch:
81131 Seefeld

EZ:
795

Grundstücksnr.:
330/8

BLNr:
8

Liegenschaftsadresse:
Andreas Hofer Straße 606

PLZ/Ort:
6100 Seefeld


6100 Seefeld

siehe Langgutachten

Grundstücksgröße:
9.405 m²

Objektgröße:
32,00 m²


Schätzwert:

53.100,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

5.310,00 EUR

Geringstes Gebot:

53.100,00 EUR


Sonstige Hinweise:
Auf das auch beim Bezirksgericht Innsbruck, Museumstraße 34, Zimmer 420 im 4. Stock zur Einsichtnahme von 8.00 bis 12.00 Uhr aufliegende Gutachten wird hingewiesen.
Gutachten von SV Ing. Gerhard Bloch
www.sv-bloch.com


Gericht:
BG Innsbruck

Aktenzeichen:
811 20 E 73/11s

wegen:
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum

Letzte Änderung:
04.01.2012

Versteigerungstermin:
am 08.02.2012 um 09:00 Uhr

Versteigerungsort:
Bezirksgericht Innsbruck, Museumstraße 34 (Europahaus) VH-Saal 107 im 1. Stock

Telefonkontakt:
0512 / 5930 – 864 Herr Diplomrechtspfleger Linder

Besichtigungszeit:
Freitag, 3. Februar 2012 von 14.00 bis 15.00 Uhr
Der Besichtigungstermin findet ohne Beisein eines Gerichtsabgeordneten statt !

Ort und Zeit der Einsichtnahme:
ausnahmslos von 8.00 bis 12.00 Uhr

Sonstiges:
Es ging keine Mitteilung gemäß § 6/1 Ziff. 9 a UStG 1994 vom Verpflichteten ein.


Grundbuch:
81131 Seefeld

EZ:
795

Grundstücksnr.:
330/8

BLNr:
8

Liegenschaftsadresse:
Andreas Hofer Straße 606

PLZ/Ort:
6100 Seefeld


Info zu Edikte, Immobilien, Versteigerungen, Konkurs

Sicheren Sie sich einen Wissensvorsprung gegenüber Mietbietern bei Gerichtlichen Versteigerungen und Auktionen. Alle Edikte von Häusern Wohnungen und Grundstücken können mittels Textsuche, Kategorien, Bundesland, Gericht, Schätzwert, Datum oder Google Maps schnell gefunden werden. Weiters finden Sie hier Informationen zu den Themen Firmen Konkurs,  Abverkauf, Gesetz und Recht. mehr Information: Vorteile Nachteile von Zwangsversteigerungen über Gerichte. Jetzt Gratis Newsletter Abonieren

Edikte Stainz

Gericht:
BG Stainz

Aktenzeichen:
612 5 E 33/09k

wegen:
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Letzte Änderung:
11.11.2011

Versteigerungstermin:
am 21.12.2011 um 09:00 Uhr

Versteigerungsort:
Bezirksgericht 8510 Stainz, Hauptplatz 11, Saal Nr. 4


Grundbuch:
61239 Stainz

EZ:
587

Grundstücksnr.:
45/1, 45/2

BLNr:
1 und 2

Liegenschaftsadresse:
Badgasse 4

PLZ/Ort:
8510 Stainz


Kategorie(n):
gewerbliche Liegenschaft

Beschreibung (WE):
Grundbuch: 61239 Stainz
Einlagezahl: 587
Bezeichnung der Liegenschaft: GSt Nr 45/1 im Ausmaß von 277 m2, davon Baufl.(Gebäude) 213 m2 und Baufl.(befestigt) 64 m2; GSt Nr 45/2 (Straßenanlage) mit 122 m2, Gesamtfläche der Liegenschaft 399 m2, mit dem zum Betrieb eines Cafes, Imbiss und der Fremdenzimmervermietung genutzten Gebäude Badgasse 4, 8510 Stainz.
Die Liegenschaft liegt relativ zentral im Gemeindegebiet von Stainz unmittelbar an der im öffentlichen Gut stehenden Badgasse. Das Gebäude besteht aus Erdgeschoß, Obergeschoß und ausgebautem Dachgeschoß.
Das Grundstück Nr 45/2 ist eine asphaltierte Wegfläche und dient neben der Eigenzufahrt auch der verkehrsmäßigen und infrastrukturellen Erschließung des im Norden angrenzenden Nachbargrundstücks.
Der Verlauf der Grundstücksgrenzen ist in der Natur nicht eindeutig ersichtlich, sodass Überbauungen der Bewertungsgrundstücke bzw der benachbarten Grundstücke nicht ausgeschlossen werden können.
Die Liegenschaft verfügt über Kanal-, Strom-, Gas- und Wasseranschluss.
Laut Auskunft der Gemeinde sind die Grundstücke als allgemeines Wohngebiet mit einer Bebauungsdichte von 0,3 bis 1,0 ausgewiesen.
Informationen über allfällige Abgaben- und Gebührenrückstände bei der Gemeinde liegen nicht vor.
Das Gebäude dürfte nach der Bauweise zu schließen – ein Bauakt konnte nicht erhoben werden – ein Alter von etwa 100 Jahren aufweisen. Aufgrund einer Baubewilligung vom 12.6.2003 wurde es für den Betrieb einer Frühstückspension umgebaut, weiters wurden vier zusätzliche Pkw-Abstellplätze zu den vorhandenen zwei bewilligt, wobei die Freiflächen unter Berücksichtigung der Servitutsfläche für diese sechs Plätze nicht ausreichen.
Die Bauplatzfläche beträgt laut Baubewilligungsbescheid 415 m2, laut Kataster lediglich 399 m2, auch stellen die beiden Grundstücke nicht – wie im Baubewilligungsbescheid angenommen – ein einziges Grundstück dar. Die höchstzulässige Bebauungsdichte laut Flächenwidmungsplan beträgt 1,0, die Dichteberechnung laut Bauakt beträgt 1,1; durch die kleinere Grundstücksfläche ergibt sich eine weitere Dichteüberschreitung. Lediglich aufgrund des Umstandes, dass für das Gebäude eine Benützungsbewilligung erteilt wurde, wird für die Zwecke der Bewertung angenommen, dass ein konsensgemäßer Zustand besteht. Es kann nicht beurteilt werden, ob die Auflagen laut Benützungsbewilligung vom 16.12.2003 erfüllt wurden.
Die Beheizung und Warmwasseraufbereitung erfolgt über eine Warmwasserzentralheizungsanlage (Gastherme). Das Kellergeschoß weist einen von außen begehbaren Raum auf, das Erdgeschoß (Brutto-Grundfläche 214 m2) Windfang/Eingang, Gaststube, Frühstücksraum, Vorraum, Küche, Lager, Herren-WC mit Vorraum, Damen-WC, Vorraum, Privat-WC, Büro und Bügelraum (Lager), das Obergeschoß (Brutto-Grundfläche 162 m2) zwei Vorräume, Abstellraum, vier Zimmer jeweils mit Sanitärraum und einen Abstellraum, das Dachgeschoß (Brutto-Grundfläche 159 m2) zwei Vorräume, Abstellraum und vier Zimmer jeweils mit Sanitärraum. Die Ausstattung entspricht dem Verwendungszweck ist durchschnittlich bis gut.
Trotz zahlreicher Sanierungsmaßnahmen blieben mehrere Gebäudeteile im ursprünglichen Zustand, die Instandsetzungserfordernisse größeren Umfangs zeigen: Putz- und Gesimsschäden an der Außenfassade, Schäden an der Dachdeckung, an den Gaupen, an der Holzverkleidung des Dachüberstands, Feuchteschäden in den Räumen unterhalb der Terrasse, Feuchteschäden im Kellermauerwerk und an der Kaminwand beim Stiegenlauf ins Dachgeschoß, Abwitterung der Gaupenfenster, Wasserschaden im südostseitigen Zimmer bei der Dachschräge; der Bau- und Erhaltungszustand ist daher stärker reparaturbedürftig (Zustandsnote 3,0). Die Restnutzungsdauer wird mit 35 Jahren eingeschätzt.
Das Vorliegen von eventuellen Kontaminationen wurde nicht überprüft; es wird jedoch von einer Altlasten- und Kontaminationsfreiheit ausgegangen.
Ein Energieausweis iSd EAVG liegt für das Gebäude nicht vor.
Zur Liegenschaft gehört das aus dem bei Gericht erliegenden Langgutachten des Sachverständigen ersichtliche Zubehör.
Näheres siehe Langgutachten!

Grundstücksgröße:
399 m²


Schätzwert:

433.850,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:
Siehe Gutachten des SV Franz Ladler!

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

33.850,00 EUR

Vadium:

43.385,00 EUR

Geringstes Gebot:

216.925,00 EUR


Sonstige Hinweise:
Das Gericht beabsichtigt, dem gegenständlichen Verfahren die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen zugrundezulegen.
2.) Beschluss
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
1.) C-LNR 1 a 1877/2003 DIENSTBARKEIT Geh- und Fahrweg über Gst 45/2 gem Pkt VI Kaufvertrag 2003-09-04 für Gst .89
2.) C-LNR 2 a 1877/2003 DIENSTBARKEIT der wie immer Namen habenden Versorgungsleitungen über Gst 45/2 gem Pkt VII Kaufvertrag 2003-09-04 für Gst .89
Die Beteiligten haben sich in der ihnen gesetzten Frist nicht dagegen ausgesprochen, sodass Zustimmung angenommen wird.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium beträgt: EUR 43.385,– und ist ausschließlich in Form einer Sparurkunde zum Versteigerungstermin zu erlegen. Bargeld wird nicht akzeptiert!
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
Rechtsmittelbelehrung zum Beschluss
Rekurs Sie können diesen Beschluss mit Rekurs bekämpfen. Der Rekurs hat keine aufschiebende Wirkung; der Beschluss kann daher auch dann, wenn gegen ihn Rekurs erhoben wird, vollstreckt werden. Richtet sich der Rekurs gegen die Entscheidung über die Kosten, so ist er nur zulässig, wenn der Betrag, dessen Zuspruch oder Aberkennung beantragt wird, 50 EUR übersteigt.
Frist Der Rekurs ist binnen 14 Tagen nach Zustellung dieses Beschlusses bei dem Gericht einzubringen, das den Beschluss gefasst hat; erheben Sie jedoch einen Rekurs gegen einen Endbeschluss im Besitzstörungsverfahren, so beträgt die Frist vier Wochen.
Form Der Rekurs ist schriftlich einzubringen; er muss von einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt unterschrieben sein. Wenn Sie einen Beschluss über die Verfahrenshilfe bekämpfen wollen, müssen Sie nicht durch eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt vertreten sein. Sie können den Rekurs in diesem Fall schriftlich einbringen oder mündlich zu Protokoll erklären. Das gleiche gilt, wenn Sie als Zeugin/Zeuge oder Sachverständige/Sachverständiger einen Beschluss bekämpfen wollen.
Zur Nachricht:
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.
Bei dem umstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich.
Eine Kurzfassung und die Langfassung des Schätzgutachtens sind aus der Ediktsdatei (Abfragemöglichkeit unter: www.edikte.justiz.gv.at oder bei Gericht) zu ersehen.
Der Verpflichtete hat dem Gericht nicht mitgeteilt, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichtet.
Allgemeine Aufforderung:
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger:
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Simultanpfandgläubiger und der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch der Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben:
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen:
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.
Es wird empfohlen, in das beim Bezirksgericht Stainz erliegende Langgutachten samt Beilagen Einsicht zu nehmen!


Edikte Graz-Ost

Gericht:
BG Graz-Ost

Aktenzeichen:
631 244 E 64/11k

wegen:
Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils

Letzte Änderung:
11.11.2011

Versteigerungstermin:
am 15.12.2011 um 12:00 Uhr

Versteigerungsort:
Bezirksgericht Graz-Ost, Radetzkystr. 27, 8010 Graz, Saal G/EG

Telefonkontakt:
0316/8074 4206

Sonstiges:
Langgutachten im Internet abrufbar. Weitere Auskünfte erteilt auch der Vertr. der betreibenden Partei (Raiffeisen Bausparkasse GesmbH) Appiano & Kramer RAe GesmbH, Tel.: 01/5051999
Es besteht die Möglichkeit, das gegenständliche Objekt zu besichtigen.
Die Besichtigung muss mind. 14 Tage vor dem Versteigerungstermin bei Gericht beantragt werden.
Dieses Schreiben muss enthalten, ob von Haus aus ein Schlosser beigezogen werden soll, falls die zu besichtigende Wohnung /Haus etc. am Besichtigungstermin versperrt vorgefunden wird.
Wird dementsprechend bei der Besichtigung ein Schlosser beigezogen, auch wenn die Besichtigung ohne Schlosser stattfinden hätte können, so muss die antragstellende Partei die Kosten des Schlosserdienstes trotzdem bezahlen.
Wenn nur eine Besichtigung (ohne Schlosser) beantragt wird, geht der Gerichtsvollzieher, welcher die Besichtigung durchführt, nur vor Ort und besteht bei dem gegenständlichen Objekt, welches nicht zugänglich ist, dann keine Möglichkeit der Besichtigung.


Grundbuch:
63113 Liebenau

EZ:
1168

Grundstücksnr.:
267/39

BLNr:
16

Liegenschaftsadresse:
Petrifelderstraße 72/1

PLZ/Ort:
8041 Graz


Kategorie(n):
Eigentumswohnung

Beschreibung (WE):
Das Wohnhaus, in welchem die bewertungsgegenständliche Wohnung situiert ist, wurde um 1988 in Massivbauweise errichtet. Das Wohnhaus ist unterkellert und umfasst ein Erd-, Ober- und Dachgeschoss. Die Erschließung der einzelnen Geschosse des Wohnhauses erfolgt über ein zentral gelegenes Stiegenhaus. Eine Liftanlage ist nicht vorhanden. Das Wohnhaus ist mit einem Satteldach mit mehreren Giebeln und Gaupen versehen und weist eine Ziegeleindeckung auf.
Im Badezimmer und WC sind Boden- und Wandflächen mit keramischen Fliesen belegt. Im Wohnzimmer, Schlafzimmer und Kinderzimmer ist der Boden mit einem Parkettbelag ausgestattet. Im Vorraum und in der Küche wurde ein PVC-Belag verlegt. Die Wand- und Deckenflächen sind verputzt und gemalt. In den Sanitärbereichen sind die erforderlichen Sanitäreinrichtungsgegenstände vorhanden. Die Türen sind als Holztüren (furniert) ausgeführt, welche an Holzzargen angeschlagen sind. Die Fenster sind als thermoverglaste Holzfenster hergestellt. Als Sonnenschutz dienen außen gelegen Rollos. Die Beheizung der Wohnung erfolgt über eine Warmwasser – Zentralheizung mit Fernwärme. Westlich ist der Wohnung eine Loggia vorgelagert, die über den Wohnraum erschlossen ist.

Grundstücksgröße:
1.491 m²

Objektgröße:
73,13 m²


Schätzwert:

137.300,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:
Im Eigentum der Verpflichteten steht eine in Holz ausgeführte Küche mit Ober- und Unterschränken und den dazugehörigen Elektro-Geräten: Geschirrspüler, Abwäsche, Kühlschrank, E-Herd

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

300,00 EUR

Vadium:

13.730,00 EUR

Geringstes Gebot:

68.650,00 EUR


Sonstige Hinweise:
In Bezug auf die Dokumentation wird auf das Langgutachten hingewiesen.
Es wird empfohlen, in das beim Bezirksgericht Graz-Ost erliegende Langgutachten samt Beilagen Einsicht zu nehmen!
Die Verpflichtete hat dem Exekutionsgericht gegenüber keine Mitteilung nach § 6 Abs. 1 Z. 9 lit. a UStG 1994 abgegeben. Das Vadium kann nur in Form einer Sparurkunde (ausschliesslich Sparbuch) erlegt werden.


Versteigerung 1 von 2512345678910...20...Letzte »