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Böheimkirchen 3071

Auf der gegenständlichen Liegenschaft wurde in den 1970-er Jahren ein in offener Bebauungsweise errichtetes Einfamilien-Wohnhaus erbaut. Das Gebäude ist zur Gänze unterkellert und ebenerdig errichtet. Das Dachgeschoss ist nicht ausgebaut.
Die Fundamentierung des Gebäudes erfolgte auf Streifenfundamente. Die Umfassungswände im Kellergeschoss (KG) sind wahrscheinlich aus Schalsteinmauerwerk erstellt. Sie sind ca. 30 cm dick. Die tragenden Wände und die Zwischenwände im KG sind ebenfalls massiv errichtet. Die Decke über KG ist eine Massivdecke (wahrscheinlich Hohlsteindecke zwischen Trägern mit Aufbeton).
Im Erdgeschoss (EG) sind die Umfassungswände aus 30 cm dickem Hohlblockmauerwerk erstellt. Die tragenden Wände und die Zwischenwände sind wiederum massiv errichtet. Die Decke über EG ist gleicher Bauart wie die Decke über KG.
Bedeckt wird das Gebäude durch einen hölzernen Satteldachstuhl, der mit Eternitrhombusplatten eingedeckt ist. Die Niederschlagswässer werden über Hängerinnen und in frei vor der Fassade geführten Abfallrohren abgeleitet.
Die Fassadenflächen sind mit einem Edelputz versehen. Die Fenster sind Holzverbundglasfenster mit lasierendem Anstrich (im schlechten Erhaltungszustand). Die Beheizung des Gebäudes erfolgt durch Einzelraumheizung (Elektropaneele).
Bruttogrundrissfläche: pro Geschoss 42 m²

Gericht:
BG Neulengbach

PLZ/Ort:
3071 Böheimkirchen


Veröffentlicht unter 1-Abgelaufen oder Abgesagt, Einfamilienhaus
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