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Besichtigungstermin

Wie bekomme ich einen Besichtigungstermin ?

Vor jeder Versteigerung haben Interessenten die Möglichkeit, das Objekt zu besichtigen. Der Besichtigungstermin wird von Amts wegen festgelegt, war dieser erfolglos, ist die schriftliche oder die protokollarische Beantragung des Termins bei Gericht möglich. In diesem Fall ist ein Schlosser zum festgesetzten Termin hinzuzuziehen, die Besichtigung ist für den Interessenten oder für den Ersteher der Immobilie kostenfrei. Der Besichtigungstermin ist rechtzeitig vor der Versteigerung zu beantragen. Dies gilt insbesondere, um der angespannten Personalsituation der Gerichte Rechnung zu tragen.

 

Findet die Versteigerung überhaupt statt?

Sollte die Versteigerung aufgrund einer einvernehmlichen Einigung kurzfristig nicht stattfinden, erlässt das Gericht ein entsprechendes Edikt. Dieser Erlass ist möglich, sobald das Gericht Kenntnis von der einvernehmlichen Einigung erhält. Es ist angeraten, unmittelbar vor dem Versteigerungstermin Einsicht in die Ediktsdatei zu nehmen, um den Versteigerungstermin erneut zu verifizieren.

 

tb05/13

 

Veröffentlicht unter Merkblatt Gericht
Versteigerungs Katalog aus Österreich